Notfallversorgung - Ratgeber, Vorschriften & Tipps
Arbeitsunfälle, Verletzungen und medizinische Notfälle können jederzeit auftreten. Deshalb sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet, eine wirksame Notfallversorgung und erforderliche Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb sicherzustellen.
In unserer Themenwelt zur Notfallversorgung finden Sie praxisnahe Informationen, rechtliche Grundlagen und Handlungshilfen rund um die Erste Hilfe. So schaffen Sie die Voraussetzungen, um im Ernstfall schnell und richtig zu handeln und Leben zu retten.
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Erste Hilfe im Betrieb
Erste-Hilfe-Ausstattung
Erste-Hilfe-Ausstattung gehört zum betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ermöglicht Beschäftigten, bei Unfällen oder Notfällen schnell Hilfe zu leisten. Zur Ausstattung zählen unter anderem Erste-Hilfe-Koffer, Verbandsmaterial, Augenspülungen und bei Bedarf Defibrillatoren (AED).
Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb
Erste-Hilfe-Koffer nach Branchen
Verbandschränke
Pflaster und Verbandmaterial
Rettungs- und Notfallorganisation
Häufige Fragen und Antworten
Wann ist ein Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb vorgeschrieben?
Jeder Betrieb muss über eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung verfügen. Die Anzahl und Ausstattung der Erste-Hilfe-Koffer richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten, den Arbeitsbedingungen und den bestehenden Gefährdungen im Betrieb.
Was gehört in einen Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z 1020?
Ein Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z 1020 enthält die wichtigsten Verbandmaterialien zur Erstversorgung von Verletzungen, darunter Pflaster, Verbandpäckchen, Kompressen, Fixierbinden, Dreiecktücher, Einmalhandschuhe und eine Erste-Hilfe-Anleitung. Der genaue Umfang richtet sich nach den betrieblichen Gefährdungen.
Wann wird ein Defibrillator (AED) empfohlen?
In Österreich besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, einen Defibrillator (AED) im Betrieb bereitzustellen. Jedoch empfehlen wir insbesondere bei größeren Betrieben, Publikumsverkehr oder erhöhten Risiken einen Defibrillator bereitzustellen.
Wann ist ein Erste-Hilfe-Raum erforderlich?
Ein Erste-Hilfe-Raum ist in Österreich ab mehr als 250 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern vorgeschrieben. Bei erhöhten Unfall- oder Gesundheitsgefahren kann er bereits ab 100 Beschäftigten erforderlich sein.
Wie viele Ersthelfer sind im Betrieb vorgeschrieben?
Die Anzahl der vorgeschriebenen Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße und den Unfallgefahren. In Arbeitsstätten mit bis zu 19 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Mit steigender Mitarbeiterzahl erhöht sich die Anzahl entsprechend.
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