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Refill: Erste Hilfe kann nur Leben retten, wenn alles da ist!

Wussten Sie, dass fehlendes oder abgelaufenes Verbandmaterial im Notfall schwerwiegende Konsequenzen haben kann? Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, für eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung zu sorgen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie Regressforderungen und Ausfallzeiten. Erste Hilfe Pflichten für Unternehmen ➤

Unsere hochwertigen Verbandmaterialien und kostenlose Checkliste hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten Nachfüllsets für Verbandkoffer unserer Eigenmarke K.57 in geprüfter Qualität zu einem hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis an. Zusätzlich haben wir Einzelverbandmaterialien sowie Nachfüllsets von SÖHNGEN® in höchster Qualität im Angebot, die eine Haltbarkeitsgarantie von 20 Jahren für alle steril verpackten Inhalte bieten.

Refill - Erste Hilfe Koffer auffüllen

K.57 Ergänzungssets - Top-Preis-Leistung

Hier finden Sie unsere Ergänzungssets nach ÖNORM Z 1020:2025











SÖHNGEN® Ergänzungssets











Checkliste für Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020:2025

Sie finden diese Inhaltsliste mit den einzelnen Verbandmaterialien nach ÖNORM Z 1020:2025 auch als PDF-Download.

Das sind die meistgekauften Produkte unserer Checkliste:

Nachfüll-Checkliste - Produkt-Informationen

Inhalt gemäß ÖNORM Z1020:2025

Stückzahl

Zum Produkt

Dreiecktuch

Standard

3

zum Produkt ➤

Einmalbeatmungsbehelf

3

zum Produkt ➤

medizinsche Einmalhandschuhe

Nitril

3

zum Produkt ➤

Erste-Hilfe-Anleitung

1

zum Produkt ➤

Elastische Mullbinden

4 m x 10 cm

6

zum Produkt ➤

Spule Heftpflaster

5 m x 2,50 cm

2

zum Produkt ➤

Erste-Hilfe-Schere

1

zum Produkt ➤

Kältesofortkompresse

10cm x 10 cm

2

zum Produkt ➤

Splitterpinzette

ca. 8 cm

1

zum Produkt ➤

Pflasterstrips

1,9cm x 6 cm

5

zum Produkt ➤

Rettungsdecke

silber-gold, 210 x 160 cm

3

zum Produkt ➤

Momentverband, groß

10cm x 3m

4

zum Produkt ➤

Verbandtuch

40 x 60 cm

1

zum Produkt ➤

Pflasterschnellverband

10

zum Produkt ➤

Fingerschnellverband

5

zum Produkt ➤

Wundauflage oder Saugkompresse

10

zum Produkt ➤

Desinfektionstücher

3

zum Produkt ➤

FFP2-Masken

3

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Erste-Hilfe-Pflichten für Unternehmer

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in §26:

  • geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit Arbeitnehmern jederzeit bei Verletzungen oder plötzlicher Erkrankung Erste Hilfe geleistet werden kann

  • ausreichend Mittel und geeignete Einrichtungen für die Erste Hilfe mit entsprechenden Anleitungen bereitzustellen

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen schnell erreichbar, gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein

  • ab 250 Arbeitnehmern oder bei besonderen Unfallgefahren sind Sanitätsräume einzurichten und entsprechend auszustatten

Darüber hinaus fordert Abschnitt 5 der Arbeitsstättenverordnung (§ 39, §40):

  • genügend Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden

  • Erste Hilfe Material in ausreichender Menge, in staubdichten Behältern, in hygienisch einwandfreiem Zustand und jederzeit gebrauchsfähig zur Verfügung zu stellen

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die notwendigen Mittel zur Ersten Hilfe mitzugeben, wenn sie an einer auswärtigen Arbeitsstelle nicht sofort verfügbar sind

  • In Arbeitsstätten mit besonderen Unfallgefahren Einrichtungen für den Transport von Verletzten vorzuhalten

  • In unmittelbarer Nähe von Erste-Hilfe-Koffern oder Verbandskästen ausführliche Anweisungen zur Ersten Hilfe, Namen von Ersthelfern, Notrufnummern von Rettungsdiensten, Unfallmeldestellen, Ärzten oder Krankenhäusern auszuhängen

  • In der Arbeitsstätte oder in der Nähe der Arbeitsstätte ein Telefon bereitzustellen, das im Notfall leicht erreichbar und benutzbar ist

Die wichtigsten ÖNORM-Änderungen ab Oktober 2025

Ein Erste-Hilfe-Koffer für alle

Statt der bisherigen Typ-1- und Typ 2-Koffer gibt es künftig nur einen Koffer nach ÖNORM Z 1020:2025. Dieser entspricht in Inhalt und Größe weitgehend dem bisherigen Typ-2-Koffer.

Wie viele Koffer benötige ich?

Bislang stand die Menge der benötigten Erste-Hilfe-Koffer im direkten Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter. Die neue ÖNORM gibt nur noch vor, dass überall innerhalb von 3 Minuten Hilfe geleistet werden muss. Das ist an keine bestimmte Mitarbeiterzahl gebunden, sondern erfordert eine konkrete Gefährdungsevaluierung.

Welche neuen Inhalte gibt es in den Verbandskoffern?

Die Inhalte wurden an den aktuellen medizinischen Standard zur Versorgung von Verletzten angepasst. Ziel ist es, die Sicherheit von Ersthelfern und Verletzten im Notfall weiter zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles über die neue ÖNORM Z 1020:2025.

Übergangsfristen zur Umsetzung der neuen ÖNORM Z 1020

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1.10.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen ihre Erste-Hilfe-Ausstattung auf die neuen Vorgaben der ÖNORM Z 1020 umgestellt haben.