Refill: Erste Hilfe kann nur Leben retten, wenn alles da ist!
Wussten Sie, dass fehlendes oder abgelaufenes Verbandmaterial im Notfall schwerwiegende Konsequenzen haben kann? Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, für eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung zu sorgen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie Regressforderungen und Ausfallzeiten. Erste Hilfe Pflichten für Unternehmen ➤
Unsere hochwertigen Verbandmaterialien und kostenlose Checkliste hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wir bieten Nachfüllsets für Verbandkoffer unserer Eigenmarke K.57 in geprüfter Qualität zu einem hervorragendem Preis-Leistungs-Verhältnis an. Zusätzlich haben wir Einzelverbandmaterialien sowie Nachfüllsets von SÖHNGEN® in höchster Qualität im Angebot, die eine Haltbarkeitsgarantie von 20 Jahren für alle steril verpackten Inhalte bieten.

K.57 Ergänzungssets - Top-Preis-Leistung
Hier finden Sie unsere Ergänzungssets nach ÖNORM Z 1020:2025
SÖHNGEN® Ergänzungssets
Checkliste für Erste-Hilfe-Koffer nach ÖNORM Z1020:2025
Sie finden diese Inhaltsliste mit den einzelnen Verbandmaterialien nach ÖNORM Z 1020:2025 auch als PDF-Download.
Das sind die meistgekauften Produkte unserer Checkliste:
Nachfüll-Checkliste - Produkt-Informationen
Inhalt gemäß ÖNORM Z1020:2025 | Stückzahl | Zum Produkt |
Dreiecktuch Standard | 3 | |
Einmalbeatmungsbehelf | 3 | |
medizinsche Einmalhandschuhe Nitril | 3 | |
Erste-Hilfe-Anleitung | 1 | |
Elastische Mullbinden 4 m x 10 cm | 6 | |
Spule Heftpflaster 5 m x 2,50 cm | 2 | |
Erste-Hilfe-Schere | 1 | |
Kältesofortkompresse 10cm x 10 cm | 2 | |
Splitterpinzette ca. 8 cm | 1 | |
Pflasterstrips 1,9cm x 6 cm | 5 | |
Rettungsdecke silber-gold, 210 x 160 cm | 3 | |
Momentverband, groß 10cm x 3m | 4 | |
Verbandtuch 40 x 60 cm | 1 | |
Pflasterschnellverband | 10 | |
Fingerschnellverband | 5 | |
Wundauflage oder Saugkompresse | 10 | |
Desinfektionstücher | 3 | |
FFP2-Masken | 3 |
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Erste-Hilfe-Pflichten für Unternehmer
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber in §26:
geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit Arbeitnehmern jederzeit bei Verletzungen oder plötzlicher Erkrankung Erste Hilfe geleistet werden kann
ausreichend Mittel und geeignete Einrichtungen für die Erste Hilfe mit entsprechenden Anleitungen bereitzustellen
Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen schnell erreichbar, gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein
ab 250 Arbeitnehmern oder bei besonderen Unfallgefahren sind Sanitätsräume einzurichten und entsprechend auszustatten
Darüber hinaus fordert Abschnitt 5 der Arbeitsstättenverordnung (§ 39, §40):
genügend Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden
Erste Hilfe Material in ausreichender Menge, in staubdichten Behältern, in hygienisch einwandfreiem Zustand und jederzeit gebrauchsfähig zur Verfügung zu stellen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die notwendigen Mittel zur Ersten Hilfe mitzugeben, wenn sie an einer auswärtigen Arbeitsstelle nicht sofort verfügbar sind
In Arbeitsstätten mit besonderen Unfallgefahren Einrichtungen für den Transport von Verletzten vorzuhalten
In unmittelbarer Nähe von Erste-Hilfe-Koffern oder Verbandskästen ausführliche Anweisungen zur Ersten Hilfe, Namen von Ersthelfern, Notrufnummern von Rettungsdiensten, Unfallmeldestellen, Ärzten oder Krankenhäusern auszuhängen
In der Arbeitsstätte oder in der Nähe der Arbeitsstätte ein Telefon bereitzustellen, das im Notfall leicht erreichbar und benutzbar ist
Die wichtigsten ÖNORM-Änderungen ab Oktober 2025
Ein Erste-Hilfe-Koffer für alle
Statt der bisherigen Typ-1- und Typ 2-Koffer gibt es künftig nur einen Koffer nach ÖNORM Z 1020:2025. Dieser entspricht in Inhalt und Größe weitgehend dem bisherigen Typ-2-Koffer.
Wie viele Koffer benötige ich?
Bislang stand die Menge der benötigten Erste-Hilfe-Koffer im direkten Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter. Die neue ÖNORM gibt nur noch vor, dass überall innerhalb von 3 Minuten Hilfe geleistet werden muss. Das ist an keine bestimmte Mitarbeiterzahl gebunden, sondern erfordert eine konkrete Gefährdungsevaluierung.
Welche neuen Inhalte gibt es in den Verbandskoffern?
Die Inhalte wurden an den aktuellen medizinischen Standard zur Versorgung von Verletzten angepasst. Ziel ist es, die Sicherheit von Ersthelfern und Verletzten im Notfall weiter zu erhöhen. Hier erfahren Sie alles über die neue ÖNORM Z 1020:2025.
Übergangsfristen zur Umsetzung der neuen ÖNORM Z 1020
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1.10.2027. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unternehmen ihre Erste-Hilfe-Ausstattung auf die neuen Vorgaben der ÖNORM Z 1020 umgestellt haben.