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Persönliche Schutzausrüstung - PSA

Persönliche Schutzausrüstung online kaufen

Die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) hat die Aufgabe, Sie vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren und optimal zu schützen. Dazu gehören eine professionelle Arbeitskleidung, der Kopf- und Atemschutz, Gehörschutz, Absturzsicherungen und vieles mehr. 

Im Kroschke SIGN Österreich Shop bieten wir Ihnen ein umfangreiches Sortiment an persönlicher Schutzausrüstung an. Unser Angebot berücksichtigt Top-Marken-Produkte von 3M™, Dräger, uvex, Ansell, Honeywell und mehr. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit den Produkten von Work eine günstige Eigenmarke für PSA an. 

  • Persönliche Schutzausrüstung vom Experten kaufen. 

  • Gefahren vorbeugen und Gesundheit schützen. 

  • Marken-Produkte nach Norm 

Work Schutzhandschuh SecuLight im Einsatz

Welche Bedeutung hat die PSA und was bietet Kroschke SIGN an?

Mit einer professionellen PSA unterstützen Sie die Sicherheit am Arbeitsplatz, in dem Sie die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz erhöhen. Schauen Sie sich hierzu auch die geltenden PSA-Leitlinien an.  Die persönliche Schutzausrüstung sichert Sie u. a. vor den folgenden Gefahren ab: 

  • Gehörschutz: Nutzen Sie einen passenden Gehörschutz, um vorhandenen Lärm einzudämmen. 

  • Kopfschutz: Mit einem Schutzhelm können Sie Stöße durch herabfallende Gegenstände, Werkzeuge sowie an Ecken und Kanten vermeiden. 

  • Absturzsicherungen: Eine professionelle Absicherung verhindert Abstürze. 

  • Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe: Schützen Sie Ihre Hände u. a. vor chemischen, mechanischen und thermischen Gefahren. 

  • Augenschutz/ Schutzbrillen: Tragen Sie komfortable Schutzbrillen und schützen Sie Ihre Augen vor Sonne- und UV-Strahlung. 

  • Atemschutz: Mit einem effektiven Atemschutz beugen Sie u. a. Vireninfektionen vor. 

  • etc. 

In welche Kategorien kann ich die persönliche Schutzausrüstung aufteilen? 

  • Kategorie I: Persönliche Schutzausrüstung dieser Kategorie bietet einen einfachen Schutz gegen geringfügige Gefahren. Dazu gehören z. B. Gartenarbeitshandschuhe, Arbeitshandschuhe für verdünnte Reinigungslösungen, Arbeit mit Hitze nicht über 50°C. 

  • Kategorie II: PSA der Kategorie II bietet Ihnen Schutz vor mittleren Risiken. In die Kategorie II gehört alles, was nicht in Kategorie I oder III eingeordnet werden kann. Dies berücksichtigt z. B. Standardschutz vor mechanischen Risiken, Rettungswesten, Schutzhelme, Schutzschuhe, Gehörschutz, aber auch individuelle und maßgefertigte PSA 

  • Kategorie III: Schutzausrüstung der Kategorie III bietet einen komplexen Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Schäden. Hierzu gehören z. B.: Ein zeitlich begrenzter Schutz gegen chemische Einwirkung oder ionisierte Strahlung, Arbeit mit Hitze ab 100°C und mehr oder mit Kälte ab -50°C und weniger, Schutz gegen Absturz, gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische, Atmosphären mit Sauerstoffmangel, schädliche biologische Agenzien, Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen, Ertrinken, Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen, Hochdruckstrahl, Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche und schädlichen Lärm. 

Welche Normen und Gesetze gelten im Zusammenhang mit der persönlichen Schutzausrüstung?

Sowohl im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Absätze zu den Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung zu finden. Genauere Definitionen bieten Richtlinien und Verordnungen. So legen z. B. verschiedene DGUV-Regeln die Anforderungen an einzelne PSA-Elemente fest. 

Richtlinie 89/686/EWG 

Diese Richtlinie richtet sich an den Hersteller von persönlicher Schutzausrüstung. Sie schreibt vor, dass "jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit sowie ihre Sicherheit gefährden" (Auszug aus Artikel 1 Absatz 2) zur PSA gehört. 2016 wurde die Richtlinie 89/686/EWG von der neuen Verordnung (EU) 2016/452 abgelöst. 

Richtlinie 89/656/EWG 

"Jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, vom Arbeitnehmer benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen ein Risiko oder gegen Risiken zu schützen, die seine Sicherheit oder seine Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen können, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung" (Auszug aus Artikel 2 Absatz 1) gehört zur persönlichen Schutzausrüstung. Diese Richtlinie beschreibt die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von PSA. 

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) 

  • § 1 - Bereitstellung PSA durch den Arbeitgeber, sowie deren Benutzung durch Beschäftigte  

  • § 2 - Grundlegende Anforderungen, die der Arbeitgeber bei der Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat  

  • § 3 - Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung 

Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf PSA? 

  • Als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern entsprechend der Gefährdungsbeurteilung eine geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.  

  • Alle Arbeitnehmer sind bzgl. Gefahrenstellen im Unternehmen bzw. Gefahrensituationen bei der Arbeit zu unterwiesen. So ist die Handhabung, Benutzung und Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung zu klären. Zudem müssen Sie zeigen, wie Ihre Mitarbeiter Schäden an der PSA erkennen können. 

  • Eine Betriebsanweisung und regelmäßige Kontrollen sind ein Muss. Hierbei ist sowohl die Ausrüstung zu kontrollieren als auch festzustellen, ob die Arbeitnehmer die PSA nutzen. 

  • Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Ihre persönliche Schutzausrüstung gemäß Unterweisung zu verwenden.  

  • Ebenso sollten Sie als Arbeitnehmer bei Mängeln oder Verlust der PSA sofort die Arbeit unterbrechen und diese melden. 

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten? 

Gerne beraten wir Sie bei der passenden Produktauswahl. Nutzen Sie unseren Experten Chat oder kontaktieren Sie uns per Mail an office@kroschke.at.  

Zudem steht Ihnen unser Experten-Team von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 02241 - 3 457 457 zur Verfügung. Sie erreichen uns von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Freitag bis 15:30 Uhr).