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Brandfluchthaube – Leben retten in Sekunden

Brandgefahren umgeben uns nicht nur privat und unterwegs, sondern auch im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Insbesondere Rauch, Qualm und Brandgase zählen zu den größten Gefahren für den Menschen und sind fast immer die Todesursache, bevor Flammen überhaupt präsent sind. Doch auch durch diese Gefahrenzone hindurch gibt es einen Weg der Rettung: Brandfluchthauben und Fluchtfilter bieten Atemschutz für mindestens 15 Minuten und steigern so deutlich die Überlebenschancen. Seit Jahren werden deshalb in vielen Krankenhäusern, Altenheimen, industriellen Gebäuden und Schiffen Brandfluchthauben installiert und stehen für den Notfall bereit.

Für die Sicherheit im Unternehmen sind UnternehmerInnen bzw. ArbeitgeberInnen verantwortlich. Das heißt, dass ArbeitgeberInnen den ArbeitnehmerInnen am Ort der Gefahr persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen müssen, die den §§ 69 und 70 ASchG sowie dieser Verordnung entspricht. Doch wann wird eine lebensrettende Brandfluchthaube oder ein Fluchtfilter im Unternehmen benötigt und was ist dabei zu beachten?

Gefahrenevaluierung

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten ArbeitgeberInnen, die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Auf dieser Grundlage müssen dann Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festgelegt werden. Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales betriebliches Werkzeug der Prävention ist bereits seit 1.1.1995 Bestandteil des österreichischen Arbeitnehmer/innenschutzrechts. Dieser Prozess wird in Österreich pauschal als "Evaluierung" bezeichnet. Dabei sind...

  • ...alle Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge zu erfassen,

  • ...Wartungs- und Reparaturarbeiten, Störungsbehebung, Not- und Rettungsmaßnahmen,

  • ...und nicht zuletzt die ArbeitnehmerInnen als konkrete Personen zu berücksichtigen (insbesondere Jugendliche, Ältere, Schwangere, Behinderte, Konstitution, Qualifikation).

Anhand der Gefahrenevaluierung lässt sich feststellen, ob und welche Atemschutzmasken im Unternehmen benötigt werden. Die Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen werden dann in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festgehalten. Dabei sollte auch festgelegt werden, ob Fluchtgeräte persönlich zugeteilt oder für den Gefahrenfall bevorratet werden müssen. Betriebsfremde, z.B. Besucher oder Mitarbeiter von Fremdfirmen, sollten bei dieser Überlegung auch berücksichtigt werden. Gemäß § 4 PSA-V muss das Unternehmen einen Atemschutz zur Verfügung stellen, wenn für diese eine oder mehrere der nachfolgenden Gefahren für die Atmung bestehen:

  • zu hohe Konzentration an gesundheitsgefährdenden oder biologischen Stoffen in der Umgebungsatmosphäre

  • Sauerstoffkonzentration unter 15 Volumsprozent in der Umgebungsatmosphäre

Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sind folgende Einflüsse auf die ArbeitnehmerInnen zu berücksichtigen:

  • Körperliche Belastung

  • Tragedauer pro Arbeitseinsatz

  • Anzahl der Arbeitseinsätze pro Arbeitsschicht

  • Länge von Pausen zwischen den Arbeitseinsätzen

  • Belastende Einflüsse der Arbeitsumgebung wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme

Die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen mit Tätigkeiten, bei denen eine der angeführten Gefahren besteht oder auftreten kann, ist nur bei Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung zulässig.

Brandfluchthauben kaufen

Besondere Atem-Schutzmaßnahmen sind in diesen Fällen notwendig

  • Bei langer Tragedauer oder hoher Tragehäufigkeit müssen für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn Atemanschlüsse zur alleinigen Benutzung zur Verfügung stehen.

  • Einwegfiltermasken (filtrierender Atemanschluss) sind unabhängig von der Tragedauer oder Tragehäufigkeit immer für jede/n gefährdete/n ArbeitnehmerIn zur alleinigen Benutzung zur Verfügung zu stellen.

  • Filtergeräte zum Schutz vor Schadstoffen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Umgebungsatmosphäre eine Sauerstoffkonzentration von mindestens 17 Volumsprozent enthält. Vor dem Einsatz von Filtergeräten ist die Sauerstoffkonzentration zu messen. Eine Messung ist nicht erforderlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Sauerstoffgehalt der Luft über dem angeführten Wert liegt.

  • Bei unklaren Einsatzbedingungen sowie in kleinen, engen oder schlecht belüfteten Räumen und Behältern dürfen Filtergeräte nicht verwendet werden. In solchen Fällen sind geeignete, von der Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte (Isoliergeräte) zu verwenden.

Einteilung und Auswahl der Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung

Generell sollte der Atemschutz so ausgewählt werden, dass die inhalative Einwirkung von gefährlichen Stoffen zumindest soweit minimiert wird, dass die Grenzwerte (MAK-, TRK-Werte einschließlich Kurzzeitwerte oder Bewertungsindex für Stoffgemische) für die TrägerInnen sicher unterschritten werden. Zudem müssen Fluchtgeräte den Leistungsanforderungen der DIN 58 647-7, der DIN EN 403 bzw. der DIN EN 404 entsprechen. E

s gibt in der Praxis kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt. Deshalb sollte das Unternehmen Atemschutzgeräte auswählen, deren Leckage so gering ist – d.h., die so wenig Schadstoff in das Innere des Atemanschlusses gelangen lassen –, dass in der Einatemluft der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt. Prinzipiell gilt bei der Auswahl: „Soviel Schutz wie nötig, sowenig Belastung wie möglich“ Geräte für die Selbstrettung dürfen nur für die Flucht verwendet werden, weil sie die Anforderungen, die an Arbeits- und Rettungsgeräte gestellt werden, nicht ausreichend erfüllen. Selbstretter können Filtergeräte oder frei tragbare Isoliergeräte sein und werden nach ihrer Wirkungsweise in folgende Bereiche eingeteilt:

Filtergeräte

Filtergeräte sind abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkend und der Atemanschluss erfolgt mit Filter. Fluchtgeräte mit Filtern, wie Fluchtfiltergeräte, Filterselbstretter und Brandfluchthauben schützen bei der Flucht vor Gasen, Dämpfen, oder vor der Kombination mit Partikel. Der Atemanschluss kann gemäß DIN EN 133 eine Vollmaske, Halbmaske, Mundstückgarnitur oder Haube sein. Geräte mit Mundstückgarnitur als Atemanschluss haben den Vorteil, dass sie auch von Bartträgern benutzt werden können. Folgende Selbstretter gehören zu den Filtergeräten:

  • Brandfluchthaube: Für die Flucht bei Bränden werden Brandfluchthauben eingesetzt, die neben dem Schutz vor Brandgasen inklusive Kohlenstoffmonoxid (CO) und Brandrauch auch den Kopf vor möglichen Einwirkungen von Flammen schützen.

  • Filterselbstretter: Bei besonderen Fluchtbedingungen, beispielsweise im Bergbau oder in der Stahlindustrie, finden Filterselbstretter Anwendung. Sie schützen gegen die meisten bei Bränden und Explosionen auftretenden Gase, insbesondere gegen Kohlenstoffmonoxid (CO).

Isoliergeräte

Isoliergeräte sind unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkend und der Atemanschluss erfolgt mit einem Luftversorgungssystem. Diese Fluchtgeräte mit eigener Atemluftversorgung sind leichte und kompakte Atemschutzgeräte, die den Gerätträger bei der Flucht vor Schadstoffen und/oder Sauerstoffmangel schützen. Nach dem Vorrat an Atemluft oder Sauerstoff unterscheidet man:

  • Behältergeräte mit Druckluft (Druckluft-Selbstretter)

  • Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff (Drucksauerstoff-Selbstretter), 66

  • Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2 )

  • Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff-Selbstretter (NaClO3 ).

In folgender Grafik wird die Einteilung der Atemschutzgeräte für die Flucht- und Selbstrettung nochmals verdeutlicht:

Atemschutzgeräte für die Flucht- und Selbstrettung