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Erste Hilfe Koffer im Betrieb - gemäß ÖNORM Z 1020

Gemäß ASchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit Arbeitnehmern im Verletzungs- oder Krankheitsfall Erste Hilfe geleistet werden kann! Jeder Betrieb und jede Baustelle in Österreich muss mit professionellen Verbandkästen und Erste-Hilfe-Koffern ausgerüstet sein. Mehr noch: Bei betrieblichen Erste-Hilfe-Kästen muss der Inhalt der ÖNORM Z 1020 entsprechen.

Dieser Beitrag informiert über:

  • Zu beachtende Vorschriften bezüglich Ihres Verbandskoffers im Unternehmen

  • Mindestausstattung an Verbandsmaterialien

  • Vollständigkeitsprüfung nach ÖNORM

Verbandkasten im Betrieb

Was ist beim Erste Hilfe Koffer zu beachten?

Ein Verbandskasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, ist ein Behältnis mit Verbandsmitteln und weiterer Ausrüstung für die Erste Hilfe. In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Vorhalten von Erste-Hilfe-Material in Betrieben im Zuge des Arbeitsschutzes. Die Rechtslage in Österreich ist vergleichbar mit den deutschen Verordnungen. Die Verbandmaterialien müssen laut § 26 ASchG sowie § 39 der AStV

  • in staubdichten Behältern, hygienisch einwandfrei, jederzeit gebrauchsfähig,

  • leicht zugänglich (innerhalb von 3 Minuten muss mit der Erste-Hilfe-Leistung begonnen werden können - Im Falle eines Notfalls muss der Verbandkasten also schnell zugänglich sein),

  • in ausreichender Menge gemäß Arbeitsplatzevaluierung

  • deutlich gekennzeichnet (mit Erste Hilfe Zeichen gemäß KennV oder ÖNORM EN 7010) sein.

Erste Hilfe Zeichen für Verbandkasten

In unmittelbarer Nähe müssen sich zudem weitere Hinweise wie z. B.

Hinweis: Die Arbeitsinspektorate überprüfen die Erfüllung dieser Vorschriften. Die Bestimmungen über die Erste Hilfe gelten grundsätzlich auch für Baustellen. Für kleine oder kurzzeitige Baustellen sind jedoch einzelne Erleichterungen vorgesehen. Arbeitnehmern, die an auswärtigen Arbeitsstellen tätig sind, sind die notwendigen Mittel zur Ersten Hilfe mitzugeben, sofern diese dort nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte der Inhalt in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Notfallaushänge und Pläne

Regelmäßige Überprüfung der Erste-Hilfe-Ausstattung

Der Inhalt des Verbandkoffers sollte in regelmäßigen Abständen (halbjährlich, optimal alle 3 Monate) auf Vollständigkeit und Haltbarkeit (bei Sterilmaterialien) überprüft werden. Entnommene und abgelaufene Materialien müssen sofort ersetzt werden. Mithilfe einer Plombierung (z. B. durch Plomben und Sicherheitssiegel) kann das Intervall auf maximal ein Jahr ausgedehnt werden. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und der Prüfnachweis sollte im Koffer hinterlegt werden. Tipp: Verwenden Sie unsere Inhaltsliste für Erste Hilfe Koffer gemäß ÖNORM Z 1020:2025 oder Inhaltsliste für Erste Hilfe Koffer gemäß ÖNORM Z 2010:2006. So behalten Sie immer den Überblick über den Inhalt Ihres Verbandkoffers.

Erste Hilfe Ausrüstung - Überprüfung

Welche und wie viele Erste-Hilfe-Koffer oder -Kästen benötigt Ihr Betrieb?

Betriebe müssen eine Erste-Hilfe-Ausstattung zur Verfügung stellen, die an die jeweiligen Gefährdungen des Betriebs angepasst ist. Diese Anforderungen sind in der ÖNORM Z 1020 geregelt. Sie konkretisiert die Minimalanforderungen an die Erste-Hilfe-Maßnahmen und legt die allgemeine Mindestausstattung fest. Bei besonderen betriebsbedingten Risiken und Gefahren können weitere Erste-Hilfe-Mittel benötigt werden, wie z. B. Augenspülungen gegen Verätzungen.

Mit der Veröffentlichung der neuen ÖNORM Z 1020:25 ist die Anzahl der erforderlichen Verbandskästen von der raschen Erreichbarkeit (Erste-Hilfe-Leistung innerhalb von 3 Minuten) abhängig. Die bisherige ÖNORM Z 1020:2006 definierte die Anzahl der Verbandkästen in Abhängigkeit zur Mitarbeiterzahl. Diese ist nur noch bis zum 30. September 2027 gültig. So lange können Sie sich in Bezug auf die Anzahl der Verbandskästen an den Richtwerten für Typ-1- und Typ-2-Koffer orientieren.  

Erste Hilfe Kasten im Betrieb - Anzahl

Während die ÖNORM Z 1020:2006 noch in Typ-1 und Typ-2 Koffer unterschieden hat, gibt es mit der neuen ÖNORM nur noch einen Erste-Hilfe-Koffer für alle.  Typ-1 und Typ-2-Koffer unterschieden sich nicht in der Art des Verbandsmaterials, sondern nur in der Menge: 

  • Bei 1 bis 5 Arbeitnehmern benötigen Sie den Erste-Hilfe-Koffer Typ 1, gemäß ÖNORM Z 1020:2006 

  • Bei 6 bis 20 Arbeitnehmern benötigen Sie den Erste-Hilfe-Koffer Typ 2, gemäß ÖNORM Z 1020:2006 

Abhängig von der Art und Ausdehnung der Arbeitsstätte kann es sinnvoll sein, mehrere Betriebsverbandkästen an verschiedenen, ausgewählten Stellen oder einem zentralen Ort bereitzuhalten. Dies bleibt jedoch dem Ergebnis der Arbeitsplatzevaluierung überlassen. Wichtig ist, dass innerhalb von 3 Minuten mit der Erstversorgung begonnen werden kann.  

Ein Sanitätsraum ist einzurichten bei regelmäßig über 250 Beschäftigten. Bei besonderen Unfallgefahren bereits bei regelmäßig über 100 Beschäftigten. Sanitätsräume müssen mit den erforderlichen Einrichtungen und Mitteln ausgestattet und leicht zugänglich sein. Sie müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

In unserem Beitrag "Erste Hilfe Koffer: Unterschiede Typ 1 und Typ 2" erhalten Sie weitere Informationen zu den Erste-Hilfe-Koffern Typ1/Typ2 und deren Unterschiede.

Zusammenfassung - Ihre Pflicht als Unternehmer:

  • Betrieb nach ÖNORM Z 1020 ausstatten

  • Inhalte von Verbandkästen prüfen

  • abgelaufene Materialien ersetzen

  • Erste-Hilfe-Ausstattung aktuell halten

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