Lang nachleuchtende Sicherheitssysteme - Brandschutz
Brandschutz ist der Oberbegriff für bauliche und anlagentechnische Mittel, die eine Gefährdung von Menschen und die Zerstörung von Gegenständen in Gebäuden durch Brand verhindern sollen. Ein weiteres Ziel des Brandschutzes ist es, die Ausbreitung des Feuers im Unternehmen zu verhindern. "In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung, unter Berücksichtigung der Betriebsart, getroffen werden.“
Bundesministerium für Arbeit, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat
Wichtige Vorschriften & Gesetze zum Thema Brandschutz
Arbeitsstättenverordnung
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Österreichische Normen (ÖNORMEN)
EU-Recht (EN-Normen), z.B. ÖNORM EN 13501 „Feuerwiderstandsklassen“ oder ÖNORM EN14604:2005 Rauchwarnmelder
OIB-Brandschutzrichtlinie
Technische Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz (TRVB)
Länderspezifische Gesetze: Bauordnungen, Bautechnikverordnungen, Feuerpolizeiordnungen, Feuerwehrgesetze
Österreichische Bestimmungen für die Elektrotechnik (ÖVE)
Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV-Richtlinien)
Leider sind die Brandschutzvorschriften in Österreich nicht in einer einheitlichen Verordnung geregelt, die für alle Bundesländer gilt. Aktuell existieren über 150 Ö-Normen, mehr als 100 gesetzliche Regelungen und 9 bundesländerspezifische Bau- und Feuerpolizeigesetze zum Brandschutz in Österreich. Um diese Vielzahl an Verordnungen zu harmonisieren hat das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) die OIB-Brandschutzrichtlinie geschaffen, die sich mittlerweile in allen Bauordnungen der Bundesländer wiederfindet.
Die Sicherheitsbeleuchtung – welche Regeln gelten?
Die Notleuchten und Sicherheitsleuchten sollen ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte auch bei Stromausfall ermöglichen. Sie sind in folgenden Bereichen der Arbeitsstätte notwendig:
in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen
auf nicht natürlich belichteten Fluchtwegen
auf nicht ausreichend natürlich belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund der Lage der Arbeitszeit (z.B. bei Nachtarbeit)
in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen
Die Sicherheitsbeleuchtung muss darüber hinaus eine eigene, unabhängige Energieversorgung haben und selbsttätig wirksam werden. Überprüft werden muss sie außerdem regelmäßig: einmal monatlich durch Augenschein und einmal jährlich umfassend und professionell.
Das klingt alles sehr kompliziert und aufwändig. Doch es gibt, verzeihen’s uns das Wortspiel, einen Lichtblick. Nachleuchtende Sicherheitskennzeichen sind anstelle einer Sicherheitsbeleuchtung möglich - außer in Bereichen, „in denen Arbeitnehmer/innen bei Ausfall der Beleuchtung einer besonderen Gefahr ausgesetzt sein könnten oder in denen Einrichtungen bedient werden, von denen eine besondere Gefahr für die Arbeitnehmer/innen ausgeht.“
In der Arbeitsstättenverordnung (AStV) § 9 (4) steht dazu:„Sofern sich in Arbeitsräumen oder auf Fluchtwegen keine Bereiche im Sinne des [oben zitierten] Abs. 1 Z 3 befinden, sind abweichend von Abs. 1 Z 1 und 2 anstelle der Sicherheitsbeleuchtung selbst- oder nachleuchtende Orientierungshilfen, die bei Ausfall der Beleuchtung ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte gewährleisten, zulässig. In diesem Fall gelten Abs. 2 und Abs. 3 Z 1 für die Orientierungshilfen.“

Das langnachleuchtende Sicherheitsleitsystem
Lang nachleuchtende Sicherheitsleitsysteme erfüllen schon automatisch ohne Mehraufwand gleich nach der Anbringung zwei Anforderungen der AStV: Sie sind von der Energieversorgung unabhängig (denn sie brauchen keine) und sie werden selbsttätig wirksam.
Bei qualitativ hochwertigen Sicherheitsleitsystemen wie PERMALIGHT®️ ist auch die weitere Anforderung der AStV kein Problem: hinsichtlich Einschaltverzögerung, Beleuchtungsstärke und Beleuchtungsdauer muss das System so ausgelegt sein, dass bei Ausfall der Beleuchtung die Arbeitsstätte rasch und gefahrlos verlassen werden kann.
Sie müssen lediglich darauf achten, dass Ihr Sicherheitsleitsystem in Normalbetrieb ihrer Arbeitsstätte ausreichend beleuchtet wird, die fluoreszierende Schicht also gut aufgeladen wird. Ist dies gegeben, haben Sie mit einem langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystem eine schnelle, zuverlässige und wartungsarme Sicherheitsstruktur installiert.

Wie stelle ich mein Sicherheitsleitsystem zusammen?
Basis-Komponenten:
Achten Sie auf die Mindestleuchtdichte. PERMALIGHT®️ gibt es in 2 Stärken: 80 mcd/m² nach 10 Minuten und nicht weniger als 12 mcd/m² nach 60 Minuten am Ort der Anwendung und 140 mcd/m² nach 10 Minuten und nicht weniger als 20 mcd/m² nach 60 Minuten bei der Messung beim Hersteller
Bodennahes Leitsystem, welches durchgehend an der Wand oder auf dem Boden angebracht wird
Bestehend aus Sicherheitszeichen und Leitmarkierungen
Türumrandungen oder die Markierung von Hindernissen sind angeraten
End- und Zwischenpunkte des Sicherheitsleitsystems sollten gut erkennbar dargestellt werden
Die korrekte Sicherheitsbeschilderung muss unabhängig vom Leitsystem ebenfalls erfolgen

Leitmarkierungen auf dem Boden
Achten Sie auf Mindestdurchmesser oder –kantenlänge von 5 cm . Je größer, desto besser die Sichtbarkeit.
Bringen Sie Bodenmarkierungen durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich an, was bedeutet, dass mindestens drei Markierungen pro Meter angebracht werden sollten
Leitmarkierungen an der Wand
Die Oberkante sollte nicht höher als 40 cm über dem Boden sein, da sich Rauch zuerst an der Decke sammelt und die Leitmarkierungen so auch bei bereits fortgeschrittener Verrauchung erkennbar bleiben können.
Mindestbreite von 2,5 cm, wobei 5 cm wieder eine bessere Sichtbarkeit bieten
Die Leitmarkierungen sind ebenfalls durchgehend bis zum nächsten sicheren Bereich wie der Sammelstelle anzubringen
Eine Unterbrechung des Leitsystems sollte ca. 0,2 m nicht überschreiten
Die Fluchtwegrichtung ist durch entsprechende Notausgang Schilder
anzugeben, welche zusätzlich in die Leitmarkierung integriert werden können und eine Mindesthöhe von 5 cm aufweisen sollten.
Zusätzliche Komponenten
Fluchttürumrandungen machen Fluchtwege sichtbarer. Achten Sie darauf, keine Türumrandungen anzubringen , wenn die Tür kein offizieller Fluchtweg ist.
Machen Sie Türgriffe und die Ausrichtung der Klinge/des Bewegungsmechanismus sichtbar.
Der Beginn, der Verlauf und das Ende von Treppen und Rampen sind zu kennzeichnen.
Kennzeichnen Sie zusätzlich auch Handläufe.
Gefahrenstellen, Hindernisse und sicherheitstechnische Einrichtungen sollten schraffiert oder durch eine flächige Hinterlegung gekennzeichnet werden.
Zusätzliche Sicherheitskennzeichen in einer mittleren Anbringungshöhe (über 1,20 m in einer Mindestzeichenhöhe von 150 mm) sorgen für eine schnellere Orientierung.
Denken Sie immer daran: im Brandfall sind Arbeitsstätte und Menschenleben gefährdet. Sorgen Sie für ein lückenloses Leitsystem, dem im Ernstfall einfach zu folgen ist. So sorgen Sie für die bestmögliche Sicherheit Ihrer Mitarbeiter im Brandfall.