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EN 149:2001 - Atemschutzmasken & Atemschutzgeräte

Zum Schutz gegen atmungsgefährdende Partikel dient die EN 149:2001. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Anforderungen die Norm an Atemschutzgeräte und filtrierende Halbmasken stellt, sowie welche Regelungen in Bezug auf die Prüfung und die Kennzeichnung entsprechender Schutzausrüstungen gelten. Seit Oktober 2001 gilt die EN 149:2001, die einstmals die EN 149:1991 ablöste.

Klassen nach EN 149:2001

Nach EN 149:2001 werden Atemschutzgeräte und filtrierende Halbmasken nach 3 Produkt-Klassen unterschieden:

  • FFP1

  • FFP2

  • FFP3

Alle Atemschutzmasken müssen sowohl die Anforderungen nach festen (alte Kennzeichnung S = solid) als auch nach flüssigen (L = liquid) Aerosolen erfüllen. Die Prüfungen werden mit Natriumchlorid (feste Aerosole) und mit Paraffinöl (flüssige Aerosole) durchgeführt.

Kennzeichnung nach EN 149:2001

Die nach EN 149:2001 getesteten Produkte müssen mit der Nummer der Norm und dem Jahr der Veröffentlichung dieser Norm gekennzeichnet sein: EN 149:2001. Der Hersteller hat zudem auf der Verpackung die empfohlenen Lagerbedingungen (Temperatur und Feuchte) zu erwähnen.

Prüfungen

Nach EN 149:2001 dürfen alle Prüfungen von partikelfiltrierenden Halbmasken nur nach dieser Ausgabe durchgeführt werden.