Wie lang muss ein Rohrsteher sein?
Rohrsteher sind bestens zur Fixmontage von Verkehrszeichen oder Unfallverhütungsschildern mittels Rohrschellen zur temporären oder dauerhaften Verkehrsführung geeignet. Rohrsteher können einbetoniert oder mit einer Bodenplatte aufgestellt werden. Die Wahl des richtigen Fundaments ist abhängig von der Fläche, bzw. den Bodenverhältnissen, des jeweiligen Standortes. Hierbei kann zwischen befahrbaren/versiegelten Flächen (meist innerstädtisch) und Flächen in Feld, Flur, Forst und städtischen Grünflächen unterschieden werden.
Üblicherweise besteht das Fundament aus einem Betonsockel, der in Erdboden verankert wird. Der Aushub des Erdlochs ist ebenfalls abhängig von Standort und Traglast, sollte allerdings mindestens 0,75 m tief sein. Dabei ist darauf zu achten, dass etwaiges Kondenswasser aus dem Rohr ablaufen kann und keine Staunässe fördert.

Berechnung für Rohrsteher
Beachten Sie bei der Ermittlung der Rohrsteherlänge die Schildhöhe, die gewünschte Bodenfreiheit und die Einbautiefe in den Boden (zwischen 500 und 700 mm). Auch sind örtliche Gegebenheiten, z.B. eine abfallende Böschung, Bodenwellen etc. zu berücksichtigen.
Beispielrechnung
Tiefe der Bodeneinbringung bzw. Höhe der Bodenhülse + Abstand von Boden zu Schild + Schildhöhe + ca. 10 cm für die Rohrkappe = Gesamthöhe des Pfostens
Berücksichtigen Sie Folgendes bei der Bestellung Ihres Rohrstehers
Die fachgerechte Montage von Verkehrsschildern ist von verschiedenen Kriterien abhängig. So existieren z.B. Vorgaben zur Aufstellhöhe, die insbesondere dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern dienen, aber auch für eine gute Sichtbarkeit sorgen sollen. Sind Verkehrszeichen z.B. auf Gehwegen zu niedrig aufgestellt, werden sie oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt. Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anders angegeben, in der Regel 2,00 m vom Boden entfernt sein. Die vorgegebene Bodenfreiheit bei speziellen Gegebenheiten können Sie der angeführten Tabelle entnehmen.
Aufstellungsort | Bodenfreiheit |
bei Hochaufstellung | min. 2,00 m Bodenfreiheit |
über Radwegen | min. 2,20 m Bodenfreiheit |
über der Fahrbahn | min. 4,50 m Bodenfreiheit |
bei Tiefaufstellung | 1,00 m Bodenfreiheit |
auf Verkehrsinseln und -teilern | 0,60 m Bodenfreiheit |