Rohrleitungskennzeichen gemäß ÖNORM Z 1001
Rohrleitungen nach aktuellen Normen, Vorschriften und Richtlinien zu kennzeichnen hat wichtige Gründe: Zum Einen wird gewährleistet, dass Rettungskräfte und Mitarbeiter Ihres Unternehmens bei folgenschweren Unfällen schnell und richtig reagieren können. Das im Schadenfalls oder bei Reparaturen auf den ersten Blick zu erkennen ist, welche Leitungen gesperrt werden müssen. Zudem dient es der Prozessoptimierung für eine verbesserte Übersicht beispielsweise bei Wartungsarbeiten.
Jedes Unternehmen hat die Verantwortung für seine Mitarbeiter, Besucher und Kunden. Daher muss der Betreiber stets dafür sorgen, dass die Vorgaben der aktuellen Vorschriften genauestens beachtet werden. Für kleinere und mittelgroße Unternehmen stellt die rechtskonforme Kennzeichnung eine Herausforderung dar: Unsicherheiten hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften und fehlende chemische Kenntnisse, um die Stoffe korrekt zu kennzeichnen. Leider kann eine falsche Markierung fatale Folgen haben, da oft heiße, explosive, giftige oder brennbare Stoffe in den Rohrleitungen fließen. Achten Sie daher auf normgerechte Rohrleitungskennzeichen und Rohrleitungsbänder.
So kennzeichnen Sie richtig
Ihre Vorteile: Geeignet für alle Fließrichtungen und von allen Seiten lesbar! Rohrleitungen sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten, z. B. Anfang, Ende, Abzweige, Wanddurchführungen, Armaturen, deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen. Dabei sind die örtlichen Bedingungen, z. B. Rohrkrümmungen oder das nahe Beieinanderliegen von Rohrleitungen für verschiedene Durchflussstoffe zu berücksichtigen.
Die speziell entwickelten Rohrleitungsaufkleber müssen die Rohrleitungen, aus der üblichen Sichtrichtung gesehen, um mindestens 180° umfassen. Bei der Farbwahl ist zu beachten: Die Hintergrundfarbe für Beschriftungen ist in der Basisfarbe auszuführen. Für die Gestaltung wird die Kontrastfarbe gewählt. Die Fließrichtung ist mittels Pfeil anzugeben.
∅ einschließlich Rohr-Ummantelung | Mindestbreite von Basisfarbringen |
bis 30 mm | 120 mm |
über 30 mm bis 60 mm | 210 mm |
über 60 mm | 300 mm |

Anbringung von Rohrleitungskennzeichnung
Die von Kroschke produzierten Bänder und Einzeletiketten zur Rohrleitungskennzeichnung sind stets nach aktueller Norm und beinhalten die Kennzeichnungselemente nach CLP-Verordnung.
Folgende Punkte sind nach der oben genannten Gesetzesgrundlage bei der Anbringung von Rohrleitungen zu beachten:
Die Rohrleitungskennzeichnung muss dauerhaft und deutlich erkennbar sein sowie aus widerstandsfähigem, den Umgebungseinflüssen standhaltendem, Material bestehen
Gruppenfarbe und Zusatzfarbe bilden die Basis der Kennzeichnung von Durchflussstoffen in Rohrleitungen
Die Durchflussrichtung des Stoffes in den Rohren muss mittels Pfeil angezeigt werden
Der Durchflussstoff muss angegeben werden (z.B. durch Wortangabe)
Bei Gefahrstoffen nach dem Chemikaliengesetz müssen die notwendigen und aktuellen Gefahrenpiktogramme nach GHS-/CLP-Verordnung auf der (der Durchflussrichtung entgegengesetzten) Seite der Rohrleitungskennzeichnung angebracht werden
Die Anbringung muss in angemessenen Abständen bzw. an gefahrenträchtigen Punkten (z.B. Wanddurchführungen) erfolgen
Die örtlichen Bedingungen (z.B. Rohrkrümmungen) müssen beachtet werden
Farbempfehlungen gemäß DIN 2403

Produkte zur Rohrleitiungskennzeichnung