Orthopädische Arbeitsschuhe nach ÖNORM Z 1259
Viele Menschen leiden unter Fußfehlstellungen und benötigen deshalb orthopädische Einlagen in ihren Alltagsschuhen. Üben diese Menschen einen Beruf aus, bei dem Tätigkeiten im Stehen oder Laufen absolviert werden, treten schmerzhafte Beschwerden auf, was wiederum zu Konzentrationsschwächen führt. Die Folge können Leistungsabfall und eine beeinträchtigte Arbeitssicherheit sein.
Die orthopädische Versorgung von Arbeitnehmern hilft somit deren Leistungsfähigkeit sowie die persönliche und betriebliche Sicherheit zu erhöhen. Was tun, wenn bei der Arbeit Sicherheitsschuhe getragen werden müssen? Die Lösung: Orthopädische Sicherheitsschuhe gemäß ÖNORM Z 1259!
Was ist die ÖNORM Z 1259?
Die ÖNORM Z 1259 ist eine nationale Anwendernorm für Orthopädieschuhmacher (OSM). Sie legt den Ablauf und das Verfahren für die Herstellung und Konformitätsbewertung von orthopädischen Sicherheits- und Berufsschuhen fest.
Was sind orthopädische Sicherheitsschuhe?
Orthopädische Sicherheitsschuhe müssen neben den orthopädischen Anforderungen ebenso die Anforderungen an Sicherheits- und Berufsschuhe entsprechend der Risikobeurteilung (Evaluierung) von Arbeitsplätzen erfüllen. Die Anforderungen an orthopädische Sicherheitsschuhe werden in der ÖNORM Z 1259 geregelt.
Nach der ÖNORM Z 1259 hergestellte Sicherheitsschuhe weisen neben der üblichen Kennzeichnung noch die besondere Kennzeichnung "OS" auf. Dabei werden die Sicherheitsschuhe in zwei Varianten aufgeteilt:
Variante A – Für orthopädische Einlagen
Variante B – Zur orthopädischen Zurichtung
Für orthopädische Arbeitsschuhe muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen und zwingend der Rutschhemmwert SRC erreicht werden. Dieser muss wiederum mit dem CE-Zeichen und entsprechend der Norm gekennzeichnet sein. Werden Änderungen am Schuh vorgenommen, müssen diese dokumentiert bzw. vom Unternehmer und Träger des Schuhs bestätigt werden. Schuhe, die seitens des Herstellers für eine orthopädische Zurichtung durch einen Orthopädiemeister oder Sanitätshaus zugelassen sind, sind entsprechend gekennzeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsschuhen "für orthopädische Einlagen" und Sicherheitsschuhen "zur orthopädischen Zurichtung"?
Variante A – Für orthopädische Einlagen
Die orthopädische Veränderung wird nur am Einlagenrohling vorgenommen, der restliche Schuh verbleibt im Anlieferungszustand. Es dürfen nur ganze, durchgängige Einlagen verwendet werden.
Variante B – Zur orthopädischen Zurichtung
Ein industriell gefertigter Arbeitsschuh wird individuell orthopädisch an den Träger bzw. an die Trägerin angepasst. Folgende Zurichtungen können beispielsweise angepasst werden:
Ausgleich von Beinlängendifferenzen bis 30 mm
Stabilisierungsmaßnahmen (Innen- und Außenranderhöhungen bis 7 mm),
Sohlenversteifung,
gedeckte Rollen,
Änderung der Einschnürung und der Verschlüsse,
Weichbettung im Fersenbereich (Haglung-Ferse) und/oder im Ristbereich,
Hinterkappenveränderungen im Knöchelbereich.

Darf man orthopädische Einlagen im Sicherheitsschuh tragen?
Orthopädische Einlagen darf man nur unter zwei Voraussetzungen tragen:
Es muss für diesen Sicherheitsschuh mit der gewählten Einlage eine positive Baumusterprüfbescheinigung geben
Es muss eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen.
Das heißt, der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin darf die orthopädische Einlage, die vielleicht im Alltagsschuh verwendet wird, nicht im Sicherheitsschuh verwenden, da sonst der Schutz nicht mehr gewährleistet werden kann. Denn die orthopädische Einlage, die im Alltagsschuh verwendet wird, kann beispielsweise die elektrische Leitfähigkeit oder die Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigen. In Sicherheitsschuhen dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Einlagen verwendet werden.
Wie sieht der Ablauf einer orthopädischen Versorgung aus?
Zunächst muss eine medizinische Indikation nachgewiesen werden. Erfordert der Schuhträger tatsächlich entsprechendes Schuhwerk, so muss die Umsetzung von fachkundigem Personal (Orthopädieschuhmacher/-in) durchgeführt werden.

Wer übernimmt die Kosten für orthopädische Arbeitsschuhe?
Die Unfallversicherungsträger können Kosten für orthopädisch zugerichtete Sicherheitsschuhe dann übernehmen, wenn Fußschäden die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind. In allen anderen Fällen haben die ArbeitgeberInnen auf ihre Kosten entsprechend angepasste bzw. hergestellte Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen.
Ist ein zweites Paar orthopädischer Sicherheitsschuhe sinnvoll?
Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt sogar sich zwei Paare der orthopädischen Sicherheitsschuhe zuzulegen. Hierfür spricht zum einen der Aspekt der Fußhygiene: Die Schuhe können täglich gewechselt werden und bleiben dadurch haltbarer. Zum anderen kann orthopädischer Fußschutz auch verschleißen oder zerstört werden – dann droht dem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot, bis ein neuer Arbeitssicherheitsschuh zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist es günstiger, wenn sofort in ein zweites Paar investiert worden ist.
Wo finde ich orthopädische Sicherheitsschuhe?
In vielen Berufen gelten besondere Anforderungen zum Schutz der Füße und Beine. Nur wer die geforderte Schutzklasse kennt, kann den richtigen Sicherheitsschuh für seinen Beruf auswählen. Erst dann kann der Sicherheitsschuh Füße und Beine wirkungsvoll vor den Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz schützen. Bevor Sie also einen Sicherheitsschuh wählen, sollten Sie zunächst die geforderte Schutzklasse des Sicherheitschuhs bestimmen. In folgender Tabelle haben wir aufgelistet, welche orthopädischen Sicherheitsschuhe Sie in unserem Sortiment finden:
Arbeits-Sicherheitsschuh / Bezeichnung | Sicherheitsklasse | Variante des orthopädischen Fußschutzes |
S1P SRC | ÖNORM Z 1259 Variante A | |
Officer 2 von STEITZ SECURA | S2 SRB | ÖNORM Z 1259 Variante B |
S2 SRC | ÖNORM Z 1259 Variante A | |
S2 SRC | ÖNORM Z 1259 Variante A | |
S2 SRC | ÖNORM Z 1259 Variante B | |
Sander II (Sicherheitsstiefel) ESD von ELTEN | S3 SRC | ÖNORM Z 1259 Variante B |
Passende Sicherheitsschuhe in unserem Sortiment