ÖNORM V 5101 - Auto-Verbandskasten
Die ÖNORM V 5101 definiert in Österreich die Mindestanforderungen an die Erste-Hilfe-Ausstattung in mehrspurigen Kraftfahrzeugen – dazu zählen PKW, Lieferwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Sie wird regelmäßig an aktuelle medizinische Standards angepasst.
Seit 15. März 2026 gilt die neue ÖNORM V 5101:2026 für Auto-Verbandskästen und löst die Ausgabe von 2011 ab.
Was ändert sich?
Die Inhalte wurden an den aktuellen Stand der medizinischen Erstversorgung angepasst. Wesentliches Ziel ist die Verbesserung des Selbst- und Fremdschutzes bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. Um Platz für zusätzliche Bestandteile zu schaffen, wurden Art und Mengen einzelner Materialien überarbeitet. Neu bzw. erweitert sind insbesondere:
Desinfektionstücher zur Reinigung der unverletzten Haut
2 Beatmungsbehelfe statt bisher nur 1
3 Paar medizinische Einmalhandschuhe aus Nitril
2 FFP2-Masken zum Schutz vor Infektionen
Praxis‑Tipp: Die Norm empfiehlt, zusätzlich eine netzunabhängige Lichtquelle mitzuführen (z. B. Taschenlampe/Knicklichter).
Vollständige Inhaltsliste des Auto-Verbandskastens nach ÖNORM V 5101:2026
Erste-Hilfe-Materialien | Stückzahl |
|---|---|
Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122 | 3 |
Wundauflagen 9×10 cm, steril | 4 |
Verbandtuch 40×60 cm, aluminiumbedampft | 1 |
Spule Heftpflaster 2,5×500 cm | 1 |
Pflasterstrips, wasserfest | 4 |
Pflasterschnellverbände 6×10 cm | 4 |
Momentverband 10×12 cm | 2 |
Elastische Mullbinde 10×400 cm | 2 |
Rettungsdecke 210×160 cm | 1 |
Erste-Hilfe-Schere gemäß ÖNORM K 2121 | 1 |
Einmalhandschuhe (Nitril) EN 455, groß | 3 Paar |
Einmalbeatmungsbehelf | 2 |
Desinfektionstücher (für unverletzte Haut) | 2 |
FFP2-Masken | 2 |
Erste-Hilfe-Anleitung | 1 |
Inhaltsverzeichnis | 1 |
Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen ÖNORM V 5101
Für die neue ÖNORM V 5101 gilt eine zweijährige Übergangsfrist nach der Veröffentlichung. Diese betrifft Hersteller und Inverkehrbringer, die nach Ablauf nur noch Verbandkästen nach aktueller Norm verkaufen dürfen. Anwender (FahrzeughalterInnen) müssen ihren vorhandenen Verbandskasten nicht austauschen, solange der Inhalt vollständig, unbeschädigt und geeignet ist. Die gesetzliche Mindestanforderung ergibt sich aus §102 KFG.
Was jetzt sinnvoll ist
Aufgrund thermischer Schwankungen im Fahrzeug altern Produkte schneller, die Haltbarkeit steriler Produkte läuft ab oder die Hilfsmittel entsprechen nicht mehr dem heutigen medizinischen Standard. Deshalb ist die neue ÖNORM V5101 ein guter Anlass, Ihren KFZ-Verbandskasten zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Wenn Sie auf die aktuelle Ausstattung umsteigen, können Sie im Ernstfall auf zuverlässige und zeitgemäße Materialien zurückgreifen – und erhöhen damit den Schutz für sich und andere.