Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Rechtsgrundlage für die Herstellung von Maschinen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die gültige Rechtsgrundlage für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Maschinen. Wesentliche Anforderungen zu Ausrüstung und Bau einer Maschine sind sowohl in der Maschinenrichtlinie, als auch in der EMV-Richtlinie geregelt. Durch die Einhaltung dieser Richtlinien erfüllen Sie die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und damit allen Gesetzesanforderungen.
Gemäß der aktuellen Maschinenrichtlinie müssen alle schriftlichen Informationen und Warnhinweise in den Amtssprachen der Gemeinschaft verfasst sein, in der die Maschine in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Auf Verlangen können die Hinweise zusätzlich in einer anderen, vom Bedienungspersonal verstandenen Amtssprache der Gemeinschaft, verfasst werden.

Typenschilder nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Das Typenschild ist ein Baustein zur Umsetzung der Maschinenrichtlinie. Mit einem Typenschild wird eine Maschine, Anlage oder Produkt eindeutig gekennzeichnet. Das hat den Vorteil, dass der Hersteller oder Importeur sofort identifiziert werden kann.
Folgende Mindestangaben müssen bei der Kennzeichnung von Maschinen vom Hersteller oder Importeur deutlich lesbar und dauerhaft angebracht werden:
Bezeichnung der Maschine
Firmenname sowie die vollständige Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten
CE-Kennzeichnung/das CE-Symbol
Bezeichnung der Baureihe, des Typs oder die Seriennummer
technischen Daten entsprechend der angewendeten Normen
Baujahr (= Abschluss des Herstellungsprozesses)
Zu diesen Mindestangaben können je nach Maschinenart weitere Angaben hinzukommen. Bei Elektrogeräten und Elektrowerkzeugen sind dies beispielsweise Angaben zur Spannung und Frequenz, Leistung, Stromaufnahme, IP-Schutzart, Schutzklasse, Nenndrehzahl o.ä., bei einem Heizkessel wird zum Beispiel die Gasart angegeben.
Auch Sicherheitshinweise in Form von Symbolen werden oft angebracht. Ein Beispiel hierfür ist das Gebotszeichen zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung. Bei bestimmten technischen Produktgruppen wird durch Produktnormen vorgegeben, welche weiteren Informationen und Angaben ein Typenschild enthalten muss.
Eigenschaften eines Typenschildes
Das Material sollte so gewählt werden, dass alle Angaben bei üblichen Betriebsbedingungen dauerhaft erkennbar und lesbar bleiben - also widerstandsfähig gegen die mechanischen und chemischen Belastungen beim Einsatz. Auch den zu erwartenden Einflüssen wie Licht, Hitze, Kälte, Witterung usw. muss ein Typenschild standhalten. Deshalb werden Typenschilder aus eloxiertem Aluminium, Kunststoff oder selbstklebender Folie hergestellt.
Typenschild selbst gestalten
Bei Kroschke SIGN Österreich haben Sie die Möglichkeit, Ihr Typenschild ganz individuell Schritt für Schritt zu gestalten. Sie können zwischen verschiedenen Formaten, Materialien und Farben wählen. Ihren individuellen Text, ein Logo sowie das genormte CE-Symol lassen sich ebenfalls per Drag&Drop an beliebiger Stelle auf dem Typenschild platzieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine gewünschte Befestigungsart auszuwählen.
Hinweis: Da unser neuer Typenschild-Konfigurator noch nicht zur Verfügung steht, bitten wir Sie sich bei Interesse telefonisch an unser Service-Team zu wenden. Sie erreichen unser Experten-Team von Kroschke SIGN Österreich unter der Telefonnummer 02243 - 3 457 457. Vielen Dank.
CE-Kennzeichnung / CE-Symbol
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte verpflichtend und Voraussetzung für deren Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Sie bestätigt, dass das jeweilige Produkt den geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften entspricht.
Zusätzlich schreibt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 vor, dass die CE-Kennzeichnung gut leserlich, sichtbar und dauerhaft am Produkt bzw. an der Maschine anzubringen ist.
CE-Kennzeichen im Kroschke SIGN Österreich-Sortiment