Fluchtwegplan & Rettungsplan erstellen - Anleitung
Inhalt eines Flucht- und Rettungsplans
Grundplan mit Überschrift
Kennzeichnung der Fluchtwege
Minisymbole (Sicherheitskennzeichen, Pfeile zur Kennzeichnung der Fluchtrichtung, Standort des Betrachters)
Legende der Sicherheitskennzeichen
vereinfachte graphische Darstellung des Gebäudekomplexes(Übersichtsplan)
Verhaltensregeln: „Verhalten bei Unfällen“ und „Verhalten im Brandfall“
Informationen zum Plan

Erstellung des Detailplans
Übertragen Sie ihre aktuelle Grundrisszeichnung auf den Grundplan. Hierbei gelten folgende Mindestmaßstäbe:
1:250 für große bauliche Anlagen;
1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen;
1:350 für Pläne, die in einzelnen Räumen angebracht werden.
Hinweis: Die Linienbreite zur graphischen Darstellung der Wände der baulichen Anlage muss mindestens 1,6 mm betragen. Innere Trennwände sind durch Linienbreiten von mindestens 0,6 mm darzustellen. Werden Einzelheiten auf dem Plan ausgewiesen (z.B. Treppen, Regale, Fenster), so sind diese mit einer Linienbreite von mindestens 0,15 mm darzustellen.
Der Detailplan muss folgende Elemente enthalten:
Den Grundriss des relevanten Teils der baulichen Anlage (Gebäude/Etage), der so abgeändert wird, dass:
unwichtige Einzelheiten entfernt sind
alle wichtigen Bestandteile hervorgehoben sind
die Lesbarkeit und Verständlichkeit verbessert wird
der Plan nach dem Standort des Betrachters lagerichtig dargestellt ist
Alle Notausgänge sowie horizontale und vertikale Fluchtwege. Um den Verlauf der Fluchtwege hervorzuheben, verwenden Sie die grüne Folie.
Richtungsanweisungen können von einem spezifischen Standort aus angegeben werden. Diese Richtungsinformationen müssen mit einem Pfeil (siehe Bogen Minisymbole) erfolgen.
Hinweis: Die Umrisslinie von Teilen der baulichen Anlage muss in Schwarz dargestellt werden. Mit den Minisymbolen können Sie die Rettungswege, den Standort des Betrachters sowie Art und Standort der Brandbekämpfungseinrichtungen, Alarmsysteme, Notfall- und Rettungsausrüstungen z. B. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen.
Erstellung des Übersichtsplans
Ein Übersichtsplan muss dann angebracht werden, wenn der Detailplan einer baulichen Anlage nicht bereits selbst eine Übersicht darstellt. Er stellt den Detailplan in Beziehung zum gesamten Komplex der baulichen Anlage dar. Der Übersichtsplan muss folgende Einzelheiten enthalten:
die Sammelstelle(n) (siehe Minisymbole)
den Gesamtplan der baulichen Anlage/des Grundstückes, wobei der vom Detailplan betroffene Bereich zu markieren ist;
eine vereinfachte Darstellung der Umgebung (z.B. Straßen, Parkplätze, andere bauliche Anlagen)
Hinweis: Die Größe des Übersichtsplanes darf 10% der Fläche des Flucht- und Rettungsplanes nicht überschreiten.
Weitere Informationen zur Erstellung eines Flucht- und Rettungswegplans
Die Verhaltensregeln für Unfall und Brand müssen auf dem Flucht- und Rettungsplan stehen, soweit sie nicht bereits anderweitig in der Nähe des Flucht- und Rettungsplans angebracht sind. Auf dem Informationsaufkleber zum Plan sind folgende Angaben auszufüllen:
Name des Gebäudes
Geschoss
Name des Planerstellers
Datum der Planerstellung
Plannummer
Revisionsnummer
Hinweis: Die normale Textfarbe muss Schwarz sein. Zur besonderen Hervorhebung dürfen Sie andere Farben verwenden.
Anbringung und Standort
Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben und sichergestellt ist, dass sie für den vorgesehenen Nutzer zugänglich und gut lesbar sind. Flucht- und Rettungspläne müssen dauerhaft befestigt werden. Die Pläne müssen angebracht werden:
An Stellen, an denen die Nutzer der baulichen Anlage sich über die Fluchtmöglichkeiten informieren können;
An strategischen Stellen des Fluchtweges, z.B.: an den Hauptzugängen zu den Geschossen, in der Nähe von Aufzügen und Treppen
in jedem Zimmer, z.B. Hotelzimmern
an geeigneten Versammlungsorten, z.B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten, an Flurgabelungen und Abzweigungen
Prüfung und Überarbeitung
Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen, um zu gewährleisten, dass sie gut lesbar, gut erkennbar, verständlich und aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.