ASR A3.6 - Anforderungen an die Lüftung
Die ASR A3.6 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten mit dem Titel "Lüftung“". Diese konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Bezug auf eine ausreichende und gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen. Ziel der ASR 3.6 ist es, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch eine angemessene Luftqualität sicherzustellen.
Was regelt die ASR A3.6?
Die ASR A3.6 definiert Anforderungen an die natürliche und technische Lüftung von Arbeitsstätten. Wesentliche Regelungsinhalte sind:
Sicherstellung einer ausreichenden Frischluftzufuhr in umschlossenen Arbeitsräumen
Vermeidung erhöhter CO₂-Konzentrationen
Berücksichtigung von
Raumgröße
Anzahl der anwesenden Personen
Art der Tätigkeit
möglichen Schadstoffquellen
Anforderungen an Fensterlüftung und freie Lüftung
Vorgaben für raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
Regelungen zu Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Lüftungssystemen
Ziel ist es, verbrauchte Luft, Gerüche und gesundheitsschädliche Stoffe wirksam abzuführen.
Was müssen Unternehmen beachten?
Unternehmen sind verpflichtet, die Vorgaben der ASR 3.6 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:
Bewertung der bestehenden Lüftungssituation
Erstellung eines Lüftungskonzepts
Regelmäßige und ausreichende Stoß- oder Querlüftung (bei natürlicher Lüftung)
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit technischer Lüftungsanlagen
Durchführung regelmäßiger Wartungen und Prüfungen
Unterweisung der Beschäftigten zum richtigen Lüftungsverhalten
Dokumentation der getroffenen Maßnahmen
Besonders in stark belegten Räumen oder bei Tätigkeiten mit erhöhter Schadstoffbelastung sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.