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Warnwestenpflicht in Österreich

Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften geben. Der ADAC empfiehlt für jedes Fahrzeug die Mitnahme einer Warnweste.

Seit dem 01. Mai 2005 gilt in Österreich die Warnwestenpflicht. Nicht nur das Tragen der Warnweste im Falle eines Unfalls oder einer Panne beim Verlassen des Fahrzeugs, auch das Mitführen von Warnwesten ist rechtlich vorgeschrieben. Eine genormte Warnweste trägt die Kennzeichnung EN 20471. Sie ist als Aufnäher in der Innenseite der Warnweste zu finden.

Warnwestenpflicht in Österreich

Warnwesten in rot, orange oder gelb

Nach der aktuellen Vorschrift dürfen in Österreich die Farben rot, orange oder gelb getragen werden. Die Anzahl der Warnwesten ist unabhängig von der Anzahl der Personen im PKW. Eine Mitführ- und Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer. Bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen muss jeder Fahrer eine Warnweste besitzen. Werde ich ohne Warnweste von der Polizei erwischt, droht ein Bußgeld.

Hinweis: Motorradfahrer sind von der Vorschrift ausgenommen und müssen keine Warnweste mitführen.

Warnwesten im Sortiment von Kroschke SIGN Österreich