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Warntafeln & Placards

Warntafeln online kaufen

Mit der Verwendung von Warntafeln, Placards und Gefahrgutzetteln kennzeichnen Sie Gefahrguttransporte deutlich und korrekt. Sie erhöhen die Sicherheit im Transportwesen und beugen Gefahrensituationen vor. 

Im Kroschke SIGN Österreich Shop bieten wir Ihnen Warntafeln und Placards für die Gefahrklassen 1 bis 9 an. Die Gefahrgutzettel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften nach ADR, GGSEVB, RID, ADNR, IMDG-Code und IATA und haben eine Größe von 250 x 250 mm. Sie eignen sich zur Kennzeichnung von Lastkraftwagen, Tankwagen, Aufsetztanks, Container und vieles mehr. Für die Seefahrt bieten wir Ihnen seewasserbeständige Gefahrgutzettel nach den Vorschriften des IMDG-Codes an.  

  • Warntafeln und Placards für die Gefahrklassen 1 bis 9 kaufen. 

  • Gefahrgutzettel vom Hersteller Kroschke SIGN 

  • entsprechend gesetzlichen Bestimmungen 

Warntafeln & Placards kaufen

Welche Bedeutung haben Gefahrguttafeln für eine sichere Güterbeförderung?

Beförderungseinheiten wie Tankcontainer, Lastkraftwagen oder Aufsetztanks, in denen gefährliche Güter befördert werden, sind nach ADR und GGVSEB Absatz 5.3.2.1.1 mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, senkrecht angebrachten orangefarbenen Gefahrguttafeln zu versehen. So können sich Einsatz- und Rettungskräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen.  

Welche Placards und Warntafeln erhalte ich Kroschke SIGN Shop? 

In unserem Kroschke SIGN Österreich Shop bieten wir Ihnen die passenden Placards und Warntafeln für Ihre Gefahrguttransporte an. Wählen Sie zwischen langlebigem Aluminium, preiswertem Stahlblech und den praktischen Magnetschildern mit festen Ziffern oder Wechselziffern. Alle Warntafeln sind mit der Reflexfolie RA1, A, und schwarzer Schrift bzw. schwarzem Rand versehen. 

  • Warntafeln in unterschiedlichen Ausführungen: Aluminium, Stahlblech oder praktische Magnetschilder 

  • Tafeln mit hochwertiger Reflexfolie 

  • für den Innen- und Außeneinsatz 

Gefahrgutkennzeichnung gemäß Gefahrgutklasse 

Neben Warntafeln gibt es weitere Kennzeichnungen für Gefahrgüter. Diese weisen durch unterschiedlich aufgedruckte Symbole, Piktogramme und Farben auf spezielle Gefahren hin. Dabei erfolgt die Einteilung der zu transportierenden Gefahrgüter in die Gefahrgutklassen 1 bis 9. Im Folgenden sind die einzelnen Gefahrgutklassen beschrieben: 

Gefahrgutklassen

Bedeutung

Klasse 1

Gefahrgutzettel für explosive Gefahrstoffe und Objekte

In der ADR/GGVSE wird die Gefahrgut-Klasse 1 in Unterklassen (1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 und 1.6) und weiterführend in Verträglichkeitsgruppen unterteilt. In der Gefahrgut-Klasse 1 befinden sich Substanzen, die zu Massendetonationen neigen. Dabei besteht die Gefahr der Bildung von Splittern und Teilen, die abgesprengt werden.

Beispiele

: Ammoniumnitrat, TNT.

Klasse 2

Gefahrzettel für Gase

Zur Gefahrgut-Klasse 2 zählen reine Gase, Gasgemische sowie Objekte, die Gase/Gasgemische enthalten. Gase sind Substanzen, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar aufweisen oder bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Beispiele

: Sauerstoff, Stickstoff, Luft, Acetylen, Flüssigstickstoff, Farbspray, Ammoniak, Propan, Butan.

Klasse 3

Gefahrgutzeichen für brennbare Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten haben im Gefahrgutrecht einen Flammpunkt von höchstens 61 C°. Der Flammpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der eine Flüssigkeit bei Normaldruck brennbares Gas oder brennbaren Dampf in solcher Menge abgibt, dass sich bei Berührung mit einer Zündquelle sofort ein Feuer entfacht.

Beispiele

: Dieselkraftstoff, Benzin, Lackfarbe, Alkohole, Klebstoffe, Teere, Parfümerieerzeugnisse, Ethanol, Toluol, Xylol, Verdünner, Poliermittel.

Klasse 4.1

Gefahrzettel für entzündbare, feste Substanzen

Die Substanzen der Gefahrgut-Klasse 4.1 sind entzündbar oder brennbar. Die selbstzersetzlichen Substanzen können unter Einwirkung von Hitze, bei Berührung mit anderen Stoffen (Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), bei Reibung oder Stößen zu einer exothermen Zersetzung neigen. Eine exotherme Zersetzung ist im Gegensatz zur Selbstentzündung eine auch ohne Sauerstoff stattfindende Reaktion. Die exotherme Zersetzung kann zu einer Selbsterhitzung führen und kann bei Gasfreisetzung in geschlossenen Anlagen/ Räumen den Druck erhöhen.

Beispiele

: Gummi, Zündhölzer, Metallpulver, Schwefel, Bindemittel.

Klasse 4.2

Gefahrgutzettel für selbstentzündliche Gefahrstoffe

Das sind Substanzen, die sich in Kontakt mit Luft und ohne weitere Energiezufuhr innerhalb von fünf Minuten entzünden. Zur Gefahrgut-Klasse 4.2 zählen auch Stoffe und Objekte sowie Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Sauerstoff selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeitspannen entzünden.

Beispiele

: Weißer Phosphor, Fischmehl, Kohle (pflanzlichen Ursprungs), Natrium, Zinkpulver, Zinkstaub, Aluminiumcarbid.

Klasse 4.3

Gefahrgutzeichen für Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Die Gefahrstoffe der Gefahrgut-Klasse 4.3 entwicklen bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase. In Verbindung mit Luft entstehen dann explosionsfähige Luft/Gas-Gemische.

Beispiele

: Alkalimetalle, Zinkstaub, Erdalkalicarbid, Kalium, Natrium, Carbid.

Klasse 5.1

Gefahrgutzeichen für entzündend, oxidierend wirkende Gefahrstoffe

Diese Substanzen sind brandfördernd und unterstützen die Verbrennung. Es besteht die Gefahr einer heftigen Reaktion, Entzündung oder Detonation bei Berührung mit brennbaren oder entzündbaren Substanzen.

Beispiel

: Wasserstoffperoxid, Reinigungsmittel, Düngemittel.

Klasse 5.2

Gefahrgutzettel für organische Peroxide

Bei unsachgemäßer Handhabung, mechanischer Beanspruchung sowie bei Kontakt mit Verunreinigungen können Explosionen verursacht werden.

Beispiel

: Peroxyessigsäure.

Klasse 6.1

Gefahrzettel für giftige Substanzen

Ein Giftstoff ist eine Substanz, die bei Lebewesen durch Berührung oder Eindringen in den Körper bereits durch eine relativ kleine Menge Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tod führen kann.

Beispiele

: Blausäure, Pestizide.

Klasse 6.2

Gefahrgutzettel für ansteckungsgefährliche Substanzen

Der Gefahrgutaufkleber der Gefahrgut-Klasse 6.2 dient der Kennzeichnung ansteckungsgefährlicher Substanzen. Das sind Stoffe, "von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten." Krankheitserreger sind Mikro-Organismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten, Pilzen) oder rekombinierte Mikro-Organismen. In der unteren Hälfte des Placards können folgende Formulierungen zusätzlich angegeben werden: "ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHE STOFFE" und "BEI BESCHÄDIGUNG ODER FREIWERDEN UNVERZÜGLICH GESUNDHEITSBEHÖRDEN VERSTÄNDIGEN".

Beispiele

: Klinischer Abfall, Viren.

Klasse 7

Gefahrzettel für radioaktive Stoffe

Radioaktivität ist ein spontaner Zerfall von Atomkernen unter Änderung der Masse, der Kernladung und der Energie. Zur Klasse 7 zählen radioaktive Stoffe, bei denen die in ADR aufgeführten Werte zur „Aktivitätskonzentration“ sowie zur „Gesamtaktivität“ pro Transporteinheit überschritten werden.

Beispiel

: Messgeräte, die radioaktive Stoffe beinhalten.

Klasse 8

Gefahrgutzettel für ätzende Stoffe

Ätzende Substanzen sind Stoffe, die eine Ätzwirkung aufweisen. Sie zerstören bei Berührung Epithelgewebe der Haut oder der Schleimhäute. Unter Klasse 8 fallen auch Substanzen, die erst mit Wasser ätzende, flüssige Stoffe oder mit natürlicher Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden.

Beispiele

: Kalilauge, Quecksilber, Batteriesäure, Lötwasser, Epoxidharzhärter.

Klasse 9

Gefahrgutzettel für verschiedene gefährliche Substanzen und Objekte

Zur Gefahrgut-Klasse 9 zählen Stoffe, die beim Einatmen von Feinstaub die Gesundheit gefährden können, Stoffe und Geräte, die im Brandfall Dioxine bilden können (Transformatoren), Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben, Lithiumbatterien, Rettungsmittel, Epoxidharzkleber, umweltgefährdende Stoffe, Asbest, polychlorierte Biphenyle, erwärmte Stoffe.