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Leiterprüfung & Kennzeichnung für Leitern

Sie müssen kennzeichnen: ÖNORM EN 131-3 – neue Gebrauchsanweisung für Leitern verpflichtend seit 01.03.2018!

Laut ÖNORM EN 131-2 muss die Kennzeichnung nach ÖNORM EN 131-3 erfolgen und dauerhaft lesbar angebracht sein.

Unsere Empfehlung: Erneuern Sie auch die bereits bestehende Kennzeichnung an Ihren Leitern, um sich rechtlich umfassend abzusichern.

Prüfungen von Leitern und Tritten müssen gemäß AM VO durch regelmäßige Kontrollen erfolgen! Die Arbeitsmittelverordnung (AM VO) fordert für Arbeitsmittel jährliche Prüfungen, längstens je doch im Abstand von 15 Monaten. Verwenden Sie zur eindeutigen Kennzeichnung einer erfolgten Prüfung unser Grundetikett. Damit weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand hin und zeigen gleichzeitig an, wann die nächste Prüfung fällig ist.





























Leitern und Tritte - Umgang & Risiken

Leitern und Tritte sind eines der am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel. Sie werden benötigt, um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen (Waren in Regale lagern, Ordner bzw. Büromaterialien in einen Schrank räumen, kurzzeitige Montagearbeiten, Mal- und Elektroarbeiten…). Die Gefahren beim Benutzen von Leitern und Tritten werden häufig unterschätzt. Unfallanalysen zeigen, dass nur selten (ca. 5 %) technische Mängel die Ursache von Leiterunfällen sind.

Über 90 % der Abstürze sind auf das Fehlverhalten der benutzenden Personen zurückzuführen. Hierzu gehört auch die Verwendung von ungeeigneten Aufstiegshilfen, z. B. Getränkekisten und Bürodrehstühlen. Daher ist es besonders wichtig eine Leiterprüfung regelmäßig durchzuführen, um Gefahren in der Benutzung von Leitern und Tritten zu minimieren.

Die häufigsten Unfallursachen sind:

  1. Sturz durch Gleichgewichtsverlust ca. 45 %

  2. Fehltritt, Abrutschen ca. 35 %

  3. Nicht bestimmungsgemäßes Benutzen ca. 10 %

  4. Brüche von Bauteilen ca. 5 %

Leitern prüfen und kennzeichnen