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Lagerkennzeichnung - Verbots-, Hinweis- & Gebotszeichen

Schwerwiegende Unfälle oder gar Brände im Lager - davor fürchtet sich jedes Unternehmen! Das Versagen technischer Systeme oder die Nichtbeachtung von Regeln kann Menschenleben kosten. Die richtige Lagerkennzeichnung schützt vor all diesen Risiken und Gefahren. Wir klären Sie über die richtige Verwendung von Verbots-, Hinweis- und Gebotszeichen auf.

Die richtige Beschilderung im Lager

Hinweiszeichen, Gebotszeichen und Verbotszeichen machen Mitarbeiter und Besucher auf mögliche Gefahren aufmerksam und sorgen so für mehr Sicherheit im Unternehmen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass das eine Zeichen wichtiger wäre als das Andere. Doch worin besteht der Unterschied zwischen den Schildern?

Lagerkennzeichnung - Verbote, Hinweise und Gebote

Verbotszeichen: was man auf keinen Fall tun darf

Gemäß BGV A 8 sind Verbotszeichen Sicherheitszeichen, die Verhaltensweisen untersagen, durch die Gefahren entstehen können. Die Zeichen sind leicht zu befolgen: Was darauf abgebildet ist, muss unterlassen werden.

Beispiele für Verbotszeichen sind z.B. "Rauchen verboten", "Betreten verboten" oder "Kein offenes Feuer". Im Zweifel können Verbotszeichen Leben retten, da sie Ihre Mitarbeiter und Besucher von Situationen und Gefahren bewahren, die unter Umständen nicht erkannt oder unterschätzt werden könnten.

Verbotszeichen zur Kennzeichnung

Hinweiszeichen: Was Sie beachten sollten!

Hinweiszeichen dienen zur Vermittlung von Informationen. Oft weisen die Zeichen auf einen physischen Ort oder eine Gegebenheit hin. In Betrieben und auch speziell im Lager dienen Hinweisschilder als Wegweiser und weisen auf allgemeine Verhaltensregeln hin. Beispiele für die Zeichen sind "Unbefugten ist der Zutritt verboten" oder auch "Eingeschränkter Winterdienst".

Hinweisschilder zur Kennzeichnung

Gebotszeichen: Was Sie unbedingt einhalten müssen!

Gebotszeichen geben Verhaltensregeln vor, welche unbedingt befolgt werden müssen, da so Gefahren verhindert werden. Die Missachtung dieser Zeichen kann unter anderem zur körperlichen Beeinträchtigungen oder zu anhaltenden Schäden des Gehörs oder des Augenlichts führen. Beispiele für Gebotszeichen für mehr Lagersicherheit sind Zeichen wie: "Gehörschutz benutzen" oder "Schutzkleidung benutzen". Die Zeichen sind grundsätzlich entsprechend der DIN 4844.

Gebotszeichen zur Kennzeichnung - Gehörschutz

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