Verkehrszeichen & Straßenschilder selbst gestalten
Sie haben nicht das passende Verkehrsschild gefunden? Mit den individuellen Verkehrszeichen und Straßenschildern von Kroschke SIGN Österreich gestalten Sie Ihr Schild einfach selbst. Ein Text nach Wunsch, eine besondere Bezeichnung auf Parkplatzreservierungsschildern, eine Maßangabe bei Verbotsschildern für Fahrzeuge, Wegweiser mit individuellem Hinweistext oder Halteverbotsschilder mit persönlichem Text, gestalten Sie Ihre Verkehrsschilder und Straßenschilder mit nur wenigen Klicks.
Hinweis: Sollte die individuelle Verkehrsschilder-Gestaltung und Texteingabe online nicht möglich sein, können Sie uns Ihre Bestellung auch telefonisch unter der Nummer 02243 - 3 457 457 oder per Mail an office@kroschke.at übermitteln. Vielen Dank.

Parkplatzschilder mit individueller Beschriftung
Auf nahezu jedem Firmengelände gibt es reservierte Parkplätze. Um diese individuell kennzeichnen zu können, bieten wir Ihnen im Kroschke SIGN Österreich Sortiment Parkplatzschilder mit Text nach Wunsch an. Diese sind, je nach Bedarf, mit Bohrungen und ohne Bohrungen erhältlich. Für eine allgemeine Kennzeichnung, z.B. für Mutter-Kind-Parkplätze oder Behindertenparkplätze, entscheiden Sie sich für die Parkplatzschilder mit Text nach Wunsch oder mit Piktogramm und Text nach Wunsch. Hier haben Sie die Möglichkeit ein Piktogramm auszuwählen und drei Zeilen Text hinzufügen. Auch können Sie so einfach zeitlich begrenzte Parkplätze ganz einfach kennzeichnen.

Durchfahrtsbegrenzende Verkehrsschilder
Durchfahrtsbegrenzende Verkehrsschilder sind dazu geeignet, Fahrern schnell und unmissverständlich deutlich zu machen, wie hoch, breit oder schwer ein Fahrzeug auf einem bestimmten Weg bzw. Wegabschnitt maximal sein darf. Angaben für Höhe und Breite des Fahrzeuges erfolgen in Meter, die Gewichtsangabe in Tonnen. Alle drei geben maximale, tatsächliche Werte an, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Die gängigsten Angaben:
für die Höhenbegrenzung: 2,1 m, 2,5 m, 3,3 m, 3,8 m, 4,0 m und 4,5 m
für die Breitenbegrenzung: 1,9 m bis 2,3 m
für die Gewichtsbegrenzung: 2,5 t, 2,8 t, 3 t, 5,5 t und 9 t
Höhenleitmal oder auch Höhenbegrenzer
Ein s.g. Höhenleitmal kennzeichnet eine beschränkte Durchfahrtshöhe. Nach StVO § 43 (1) wird das Zeichen 627-30 an Bauwerken, Gerüsten, Bauteilen und Gegenständen, deren Durchfahrtshöhe beschränkt ist, angebracht. Dieses kann kombiniert werden mit dem Verkehrszeichen 265. Das Verkehrszeichen 265 zeigt die Höhenbegrenzung in Meter an. Unser Höhenleitmal können Sie zusätzlich mit einem Text nach Ihrer Wahl versehen. Beispielsweise: "Achtung!", "Vorsicht!", "Tiefgarage" oder "Nur PKW".
