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GHS-Verordnung in Österreich

Kennzeichnungspflicht - Zusammenfassung zum Thema GHS/CLP-Verordnung „2015“

Seit dem 01.06.2015 müssen Ihre Gemische gemäß GHS/CLP-Verordnung 2015 gekennzeichnet und im Sicherheitsdatenblatt eingestuft sein.

  • Das „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (GHS) steht für die weltweit einheitliche Gefahreneinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und ist Grundlage für die CLP-Verordnung 2015

  • Seit dem 26.11.2010 verweist die Gefahrstoffverordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf die CLP-Verordnung 2015

  • Für die Kennzeichnung von Stoffen ist die Kennzeichnung gemäß GHS/CLP seit dem 01.12.2010 gesetzlich vorgeschrieben, bei Gemischen gilt eine Übergangsfrist zum 01.06.2015

  • Die CLP-Verordnung 2015 findet nur Anwendung im Bereich des Inverkehrbringens. Detaillierte Richtlinien zur innerbetrieblichen Gefahrstoffkennzeichnung sind in der aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe 201 (11/2011) angegeben, die sich ebenfalls auf die CLP-Verordnung 2015 bezieht.

Rechtlicher Hinweis zur GHS/CLP-Verordnung

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der CLP-Verordnung. Die hier vorliegenden Informationen sind weder vollständig noch rechtsverbindlich. Die auf diesen Seiten aufbereiteten Informationen sollen einen Überblick und eine Einführung zur Kennzeichnung nach CLP-Verordnung geben. Daher empfehlen wir, sich im Falle einer Einstufung auf die Verordnung selbst zu beziehen.

Praktische Bestellhilfe für individuelle Gefahrstoffetiketten

Diese praktische Bestellhilfe unterstützt Sie dabei, die benötigten Informationen zu einem Stoff oder einem Gemisch zusammenzutragen. Nutzen Sie die beispielhafte Darstellung mit allen relevanten Zusatzdaten. Gefahrensymbole geben Hinweise auf Gefahren, die von einem bestimmten Stoff ausgehen.

Hinweis: Seit dem 01.06.2015 müssen Sie auch Ihre Gemische gemäß CLP/GHS bzw. Gefahrstoffverordnung kennzeichnen und im Sicherheitsdatenblatt einstufen.

Schritte:

  • 1. Wählen Sie aus den 3 Möglichkeiten Ihr Wunschformat und die Anzahl der Piktogramme!

  • 2. Wählen Sie zwischen den Gefahren-Piktogrammen (mögliche Menge 1-4)!

  • 3. Wählen Sie das Signalwort aus!

  • 4. Ergänzen Sie die im Beispiel genannten Informationen auf unserem kostenlosen Bestellschein

GHS-Verordnung - Gefahrstoffetiketten

Anlage zu Schritt 1

Die verschiedenen Varianten der individuellen Gefahrstoffetiketten entnehmen Sie dem Bestellformular. Wann nehmen Sie welches Format?

Fassungsvermögen der Verpackung

Abmessung des Kennzeichnungsetiketts (in mm) für die nach CLP-Verordnung vorgeschriebenen Informationen

Etikett Format/mm

bis zu 3 l

wenn möglich min. 74x 52mm

105 x 74

> 3 l - max. 50 l

min. 105x 74mm

148 x 105

> 50 l - max. 500 l

min. 148x 150mm

210 x 148

Anlage zu Schritt 2

Alle relevanten Kennzeichnungselemente entnehmen Sie der Beschreibung im Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 2.2 „Kennzeichnungselemente“. Dort finden Sie Angaben zu den H- und P-Sätzen. Zur Auswahl stehen folgende Symbole gemäß CLP/GHS-Verordnung. Sicherheitsdatenblätter erstellt der Anwender, sofern die benötigten Informationen bekannt sind für sich selbst, oder fordert diese ggf. bei dem jeweiligen Vorlieferanten an.

Gefahrenstoff-Symbole

Bestellschein GHS-Etikett

Den Bestellschein für die Gefahrstoffetiketten können Sie hier runterladen: Bestellschein GHS-Etikett