EN 374 - Anforderungen an Schutzhandschuhe
EN - 374 - Chemikalienschutz-Handschuhe
Die EN 374 definiert die Anforderungen für “Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen”. Hiernach ist ein Chemikalienschutz-Handschuh gegen eine Chemikalie beständig, wenn bei der Prüfung mindestens Schutzindex 2 erreicht wird. Die EN 374 gilt in Verbindung mit der EN ISO 21420, die die “allgemeinen Anforderungen” an Schutzhandschuhe festlegt.
Hierzu zählen alle relevanten Prüfungsverfahren und die allgemeinen Anforderungen an die Unschädlichkeit, den Komfort, den Widerstand gegen Wasserdurchdringung, das Leistungsvermögen und die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen und Kennzeichnungen.

Schutzindexwerte nach EN 374
Schutzindex | Gemessene Permeationszeit |
Level 1 | > 10 Minuten |
Level 2 | > 30 Minuten |
Level 3 | > 60 Minuten |
Level 4 | > 120 Minuten |
Level 5 | > 240 Minuten |
Level 6 | > 480 Minuten |
EN 374-1:2016
Der erste Teil der DIN-Norm befasst sich mit “Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken”. Seit der Änderung 2016 definiert Teil 5 der Normen die Anforderungen an den Schutz gegen Mikroorganismen und statt 12 stehen 18 Chemikalien auf der Prüfliste. Außerdem wurde das Becherglas als Kennzeichnung entfernt.
Die Kennzeichnung beschränkt sich nun auf den Erlenmeyerkolben und je nachdem gegen wie viele Chemikalien ein Chemikalienschutz-Handschuh beständig ist, wird er in eine der drei Klassen eingeordnet: A, B oder C.
Typ A
: Chemikalienschutz-Handschuh weist Permeationsbeständigkeit von jeweils mindestens 30 Minuten bei mindestens 6 Prüfchemikalien auf.
Typ B
: Chemikalienschutz-Handschuh weist Permeationsbeständigkeit von jeweils mindestens 10 Minuten bei mindestens 3 Prüfchemikalien auf.
Typ C
: Chemikalienschutz-Handschuh weist Permeationsbeständigkeit von jeweils mindestens 10 Minuten bei mindestens 1 Prüfchemikalie auf.
Gegen welche Chemikalien der jeweilige Chemikalienschutz-Handschuh beständig ist, ist den Buchstaben unter dem Erlenmeyerkolben zu entnehmen. Die einzelnen Buchstaben stehen jeweils für eine Chemikalie und sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Kennbuchstabe | Prüfchemikalie | CAS-Nr. | Stoffgruppe |
A | Methanol | 67-56-1 | Primärer Alkohol |
B | Aceton | 67-64-1 | Keton |
C | Acetonitril | 75-05-08 | Nitril |
D | Dichlormethan | 75-09-2 | Chloriertes Paraffin |
E | Kohlenstoffdisulfid | 75-15-0 | Schwefelhaltige organische Verbindung |
F | Toluol | 108-88-3 | Aromatischer Kohlenwasserstoff |
G | Diethylamin | 109-89-7 | Amin |
H | Tetrahydrofuran | 109-99-9 | Heterozyklische u. Ether-Verbindungen |
I | Ethylacetat | 141-76-6 | Ester |
J | n-Heptan | 142-85-5 | Aliphatischer Kohlenwasserstoff |
K | Natriumhydroxid, 40 % | 1310-73-2 | Anorganische Base |
L | Schwefelsäure, 96 % | 7664-93-9 | Anorganische Säure |
M | Salpetersäure 65 % | 7697-37-2 | Anorganische Säure, oxidierend |
N | Essigsäure 99 % | 64-19-7 | Organische Säure |
O | Ammoniakwasser 25 % | 1336-21-6 | Organische Base |
P | Wasserstoffperoxid 30 % | 7722-84-1 | Peroxid |
S | Flusssäure 40 % | 7664-39-3 | Anorganische Säure |
T | Formaldehyd 37 % | 50-00-0 | Aldehyd |
EN 374-2:2014
Der zweite Teil der Norm befasst sich mit den “Bestimmungen des Widerstands gegen Penetration”. Dieser bewegt sich im Bereich Schutzindex 1 bis 3 im Rahmen der Luft- und Wasserdichte. Sie beinhaltet auch den Schutz gegen spezielle Chemikalien, die in den Herstellerinformationen benannt sind.
EN 374-3:2003
Der Bereich “Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen Permeation von Chemikalien” wurde von der Norm EN 16523-1:2015 “Permeationsresistenz bei Chemikalien” ersetzt.
EN 374-4:2013
EN 374-4:2013 “Bestimmung des Widerstands gegen Degradation durch Chemikalien geht auf die Veränderung des Handschuhmaterials in Form von Quellung, Schrumpfung oder Versprödung und die dadurch veränderte Schutzfunktion ein. Hierbei werden standardisierte Messverfahren angewandt. Der Grad der festgestellten Degradation muss in den Herstellerinformationen festgehalten werden.
EN ISO 374-5:2015
Teil 5 wurde neu eingeführt: Er befasst sich mit “Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen”. Hierzu wird ein Bakteriophagen-Penetrationstest gemäß ISO 16604:2004 (Verfahren B) durchgeführt. Besteht der Chemikalienschutz-Handschuh den Test, wird er mit einem Bio-Hazard-Zeichen versehen - er schützt vor Bakterien und Pilzen. Ein zusätzliches “VIRUS” gibt an, dass der Handschuh gegen Bakterien.