Standaschenbecher & Wandaschenbecher
Helfen Sie dabei unseren Planeten sauber zu halten und stellen Sie in obligatorischen „Raucherecken“ Aschenbecher bzw. Ascher auf. Im Kroschke SIGN Österreich Shop erhalten Sie u. a. Standaschenbecher, Wandaschenbecher, Sicherheits-Wandascher und viele mehr.
Aschenbecher anbringen - Welche Möglichkeiten gibt es?
Bringen Sie die Ascher am besten vor Eingängen und bekannten Raucherecken an. Ist dort nicht genügend Platz, können Sie auch Aschenbecher für die Wand nutzen! Diese erhalten sie von groß bis klein. Die großen Wandascher können Sie zusätzlich mit Quarzsand füllen.
Wir bieten Ihnen:
Wandaschern mit und ohne eigenem Dach bzw. Regenschutz
Sicherheits-Tischaschenbecher für Sitzecken, mit extra breiten Rand, um Zigaretten abzulegen, flexibel und einfach zu platzieren
Standascher mit einem sicheren
platzsparende Abfall-Ascher-Kombinationen, die Abfallsammler und Ascher bzw. Aschenbecher vereinen.
Quarzsand für Ihre Aschenbecher
Quarzsand besteht aus Quarzkörnern. Er wird oft in Verbindung mit Aschenbechern genutzt, weil er eine erstickende Wirkung hat. Stecken Sie die Zigarette in den Sand, geht diese sofort aus. Außerdem reduziert Quarzsand die Belästigung der Umgebung durch den unangenehmen Geruch ausgedrückter Zigaretten. Ein weiterer Vorteil ist die leichte Reinigung: Sie legen ein Sieb herein, schütten den Quarzsand drüber und ziehen bei Reinigungsbedarf das Sieb wieder heraus. Somit entfernen Sie kinderleicht alle Zigaretten- und groben Aschereste.
Hinweis zum Nichtraucherschutz
Ab 1. Januar 2009 wurde das Rauchen in Gaststätten untersagt. Hierfür sollte ein extra Raum dienen: der sogenannte Raucherbereich. In Ein-Raum-Betrieben, die kleiner als 50 m² sind, dürfen die Besitzer wählen, ob sie ein Raucherlokal führen wollen. Wenn ein Ein-Raum-Betrieb von 50 bis zu 80 m² baulich bedingt nicht in zwei Räume getrennt werden kann oder denkmalgeschützt ist, so ist hier durch eine Sondergenehmigung das Führen eines Raucherlokals erlaubt.
Ab Mai 2018 sollte zunächst ein generelles Rauchverbot erteilt werden. Stattdessen wurde der Jugendraucherschutz verstärkt. Rauchen ist ab Mai 2018 erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt. Somit ist der Zutritt in Raucherbereichen für unter 18-Jährige untersagt. Raucherbereiche sind daher verstärkt zu kennzeichnen. Ebenso sind auch Verbotszonen mit „Rauchen verboten“-Schildern kenntlich zu machen. Laut §30 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Nichtraucher vor dem Einfluss von Zigaretten u.ä. zu schützen. Sobald mindestens ein Nichtraucher sich im Arbeitsraum befindet, gilt in diesem ein striktes Rauchverbot.
