Arbeitssicherheit im Betrieb - Hinweise & Tipps
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz findet jährlich am 28. April statt, so auch in diesem Jahr. Der Aktionstag zur Arbeitssicherheit im Betrieb wurde eingeführt, um auf eine sichere, menschenwürdige und gesunde Arbeit aufmerksam zu machen und diese zu fördern. Täglich sind Menschen von arbeitsbedingten Unfällen oder Krankheiten betroffen und hohen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt.
Laut der ILO verlieren jährlich 2,3 Millionen Menschen weltweit ihr Leben durch arbeitsbedingte Krankheiten oder Arbeitsunfälle, zusätzlich kommen täglich rund 860.00 Arbeitsunfälle mit Verletzungsfolgen hinzu. Die direkten und indirekten daraus folgenden Kosten schätzt die ILO auf 2,8 Billionen Dollar weltweit. Umso wichtiger ist es, die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten weltweit zu fördern.
Die drei Arten der Prävention
Primäre Prävention: Sie wird vor der Entstehung eines Problems angewendet und beugt einer Gefährdung von Personen vor. Arbeitssicherheit spielt hier eine große Rolle.
Sekundäre Prävention: Sie setzt speziell bei definierten, gefährdeten Risikogruppen an. Durch eine Vorsorge sollen die Probleme schnellstmöglich erkannt und gemildert bzw. behoben werden. Die Heilungschancen sind höher.
Tertiäre Prävention: Sie wird bei bereits bestehenden Problemen und bereits erkrankten Personen eingesetzt. Eine Verschlechterung der Krankheit und Folgeerkrankungen sollen somit ausgeschlossen werden.

Was versteht man unter Arbeitsschutz?
Alle Maßnahmen, Methoden und Mittel, die zum Schutz der Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen beitragen, sind unter dem Begriff Arbeitsschutz bzw. Arbeitnehmerschutz zu verstehen. Eine bessere Unfallverhütung und der Schutz bzw. die Sicherheit der Mitarbeiter werden als Ziel angestrebt. Unter Arbeitsschutz fällt die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Minimierung ihrer Folgen, sowie der Gesundheitsschutz und der personenbezogene Schutz bei der Arbeit.
Besonderer Schutz im Arbeitsalltag
Die häufigsten meldepflichtigen Arbeitsunfälle geschehen tatsächlich bei der Lagerung und Kommissionierung von Waren und Gütern. Besondere Vorsicht ist bei der Nutzung von Flurförderfahrzeugen geboten. Oft sieht man diese nicht kommen oder übersieht sie schlichtweg - auch der Fahrer hat durch seine erhöhte Position ein leicht beeinträchtigtes Sichtfeld und kann Mitarbeiter oder Hindernisse schnell übersehen. Durch einen Aufprall oder Zusammenstoß besteht ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für beide Seiten.
Den erhöhten Unfallzahlen kann mit einer vorbildlichen Betriebsausstattung zur besseren Lager- und Transportsicherheit entgegengewirkt werden. Der sichere Transport von Waren und die Entladung und Einlagerung im Unternehmen sind eng miteinander verbunden. Daher müssen sowohl die Transport- als auch die Lagersicherheit/-technik optimiert werden. Mit folgenden Punkten können Sie Ihr Unternehmen sicherer gestalten:

Mehr Sicherheit bei Transport- und Lagerarbeiten
Stabile, hochwertige Rammschutz- und Absperr-Produkte, die für die Sicherheit der Mitarbeiter und dem Inventar sorgen. Absperrketten, -gitter und -bänder grenzen schnell und sicher Bereiche ab.
Warnaufsteller machen auf eine kurzzeitige Gefahrenstelle aufmerksam.
Rammschutz, Leitplanken und Absperrpfosten sind für den dauerhaften Schutz gedacht.
Praktische Schutzprofile aus PU-Schaum sind kinderleicht an Regalen und Lagereinrichtungen anzubringen und schützen zuverlässig Ihre Mitarbeiter.
Professionelle Bodenmarkierungen: Darunter fallen Hinweise in Form von Bodenzeichen
,Bodenmarkierungsbänder zur Kennzeichnung von Wegen, Gängen und Bereichen sowie
Markierungsnägel, Markierungsfarben und Warnmarkierungen. Viele Produkte sind auch in der lang nachleuchtenden Variante erhältlich.
regelmäßige, fachgerechte Prüfungen und die Kennzeichnung von Lagereinrichtungen und Regalen
strukturiertes Arbeiten mit Hilfe von eindeutiger Lagerplatzkennzeichnung.
Die Verwendung von professionellen Hilfsmitteln für die Lagerung und die Bearbeitung von Versandmitteln. Darunter fallen Messer und Scheren, Transportwagen, Kabelbinder und Verpackungsmaterial.
Hinweis: Die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften oder DGUV-Vorschriften müssen zwingend eingehalten werden.
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