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ADR 2017 - Transport-Kennzeichnung von Lithium-Batterien

Verschärfte Kennzeichnungspflichten für den Transport von Lithium-Batterien

Das neue ADR-Abkommen 2017 bringt seit 01.01.2017 einen neuen Gefahrzettel mit der Nummer 9A und ein neues Kennzeichen für die Verpackung von Lithium-Batterien mit sich. Nicht erst seitdem Smartphones mit brennenden oder explodierenden Lithium-Akkus aufhorchen ließen, ist der Transport von Lithium-Batterien ein heißes Thema.

Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung und Transport von Batterien entsteht schnell eine Explosions- und Brandgefahr. Während des Transports auf der Straße oder in einem Flugzeug können die Folgen einer Explosion von Batterien schwerwiegend sein. Darauf haben die Kommissionen bei der Erarbeitung der neuen Transportregelungen 2017 für Gefahrgut reagiert. Bereits seit April 2016 dürfen größere Mengen Lithium-Batterien nicht mehr in Passagierflugzeugen transportiert werden.

Gemäß IATA-DGR (Luftfahrt) muss jedes Packstück mit Lithium-Batterien (UN 3090, UN 3480) zusätzlich zu allen anderen erforderlichen Kennzeichen das Label „Cargo Aircraft Only tragen.

ADR 2017 - Kennzeichnung für Transport von Lithium-Batterien

Eigener Gefahrzettel für Lithium-Batterien

Ganz neu und das Highlight des ADR-Abkommens 2017 ist ein eigener Gefahrzettel für Lithium-Batterien. Seit dem 01.01.2017 weist der neue Gefahrzettel 9A nun explizit auf den Paketinhalt mit Lithium-Batterien hin und nicht mehr nur auf „"Verschieden gefährliche Stoffe" (Gefahrzettel 9). Für die bezettelungspflichtigen Versandstücke mit UN 3090, 3091, 3480 oder 3481 ist nicht mehr die Nummer 9, sondern die neue Nummer 9A gültig! Der neue Gefahrzettel gilt jedoch nur für die Verwendung auf Verpackungen von Lithium-Batterien und muss ab dem 01.01.2019 verpflichtend verwendet werden.

Für die Plakatierung von Umschließungen (Container, Fahrzeug) darf bei Lithium-Batterien weiterhin nur der Gefahrzettel Klasse 9 verwendet werden. Verpackungskennzeichen für Lithiumzellen, zum Selbstbeschriften: Wichtig an diesem Kennzeichen ist es, alle UN Nummern des Verpackungsinhalts auf diesem Etikett zu vermerken. Wenn die Telefonnummer des Versenders nicht anderweitig auf der Verpackung angegeben ist, muss diese zusätzlich auf dem Etikett eingetragen werden. Da im Bedarfsfall zusätzliche Informationen vom Versender eingeholt werden müssen. Das neue Kennzeichen ersetzt die bisherigen Regelungen im Straßen- und Bahnverkehr (ADR/RID), bei der Binnenschifffahrt (ADN) und in der Seefahrt (IMDG-Code). Zusätzlich ist das neue Kennzeichen auch im Luftverkehr (IATA) gültig.

Ihr Vorteil: Künftig gibt es somit nur noch ein Kennzeichen für alle Verkehrsträger!

Unsere Empfehlung: Stellen Sie um! Informieren Sie Ihre Kunden und Lieferanten präzise über den Inhalt Ihrer Ware. Lithium Batterien sind im Versand brandgefährlich. Der Geltungsbereich der neuen ADR 2017 ist für Ihr entsprechendes Produkt selbst zu prüfen. Das vollständige Abkommen ist bei diversen Verlagen erhältlich.

Verpackungskennzeichen nach ADR